Das bedingungslose Grundeinkommen und die Forschung

Dieser Beitrag enthält eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. November 2017 und die Antwort des Ministeriums vom 28. Februar 2018.
Themen:

  • Das Erwerbstätigenkonto
  • Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens

“In der Amtszeit von Ministerin Nahles wurden vom BMAS keine wissenschaftlichen Studien zum Thema in Auftrag gegeben.”

“Es gibt keine über die Auswertung der wissenschaftlichen Fachdiskussion hinausgehende eigene Forschung des BMAS zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in den Jahren seit 2006.”

Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.11.2017

an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema:
Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Dokumente aus denen die Kosten ersichtlich werden, die aufgewendet wurden, um das Konzept (Gesamtkonzept) der sogenannten “Erwerbstätigenkonten” zu erstellen.

2) eine Liste, die aufzeigt, welche einzelnen Punkte ausgearbeitet wurden und für welche Teile (z.B. Finanzierung, Werbung) Forschungsergebnisse vorliegen. (Beispiel: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) Sachgebiete WD 4 Haushalt und Finanzen und WD 6 Arbeit und Soziales)

3) eine Liste, aus der hervorgeht, an wen die Gelder ausgezahlt wurden und in welcher Höhe. Sowie:

4) Unterlagen mit denen Sie folgende Aussagen aus dem Weißbuch Arbeiten 4.0 – (Diskussionsentwurf) belegen können:
Persönliches “Erwerbstätigenkonto”
# Erstens könnte es helfen – mittels der Verwaltung durch einen staatlichen Dienstleister – Rechte, die an Arbeitnehmer gebunden sind, auch beim Wechsel des Arbeitgebers leichter übertragbar zu machen.
# Zweitens könnte das Konto die Eigenverantwortung der Beschäftigten stärken, indem es Chancen böte, die von den Erwerbstätigen individuell und selbstbestimmt genutzt werden könnten.
# Drittens könnte das Konto für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Sowie:

5) Dokumente aus denen die Kosten ersichtlich werden, die aufgewendet wurden, um das Konzept des sogenannten bedingungslosen Grundeinkommen zu untersuchen, seit Frau Nahles (2013) Bundesministerin für Arbeit und Soziales wurde.

6) eine Liste die aufzeigt, welche einzelnen Punkte ausgearbeitet wurden und für welche Teile (z.B. Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft) Forschungsergebnisse vorliegen. (Beispiel: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) Sachgebiete WD 4 Haushalt und Finanzen und WD 6 Arbeit und Soziales)

7) eine Liste aus der hervorgeht, an wen die Gelder ausgezahlt wurden und in welcher Höhe.

8) Das Gutachten vom 19.10.2006 (Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland) habe ich zur Kenntnis genommen. Enthalten ist aber keine eigene Berechnung, sondern nur die Beurteilung der Berechnung von Götz Werner und „Unternimm-die-Zukunft“.
Gab es in den letzten 10 Jahren seit 2006 eine eigene Forschung des BMAS?


Antwort des BMAS vom 28. Februar 2018

Zugang zu amtlichen Informationen; lhre E-Mail vom 4.11.2017

Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines Büroversehens hat sich die Bearbeitung leider verzögert. Über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende

Bescheid:

1. Dem Antrag zu den Punkten 1, 4, 5 und 8 wird durch Erteilung der unter II. ausgeführten
Auskünfte sowie Übersendung der dort genannten Unterlagen stattgegeben. Im Übrigen
wird der Antrag abgelehnt.
2. Gebühren werden nicht erhoben.

Begründung:

I.
Mit Ihrem Schreiben vom 4. 11. 2017 beantragen Sie Informationen zum Konzept des Persönlichen Erwerbstätigenkontos des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und zur Auseinandersetzung des BMAS mit Konzepten eines bedingungslosen Gmndeinkommens.
Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG).

II.
Nach § 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Ihr Antrag ist zulässig, aber nur teilweise begründet.

Zu den Punkten 1 bis 4: Persönliches Erwerbstätigenkonto

Punkt 1:
Das Konzept des Persönlichen Erwerbstätigenkontos wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Weißbuch “Arbeiten 4. 0” in Grundzügen vorgestellt und im Beitrag von Blancke, Ebert, Meier, Primavesi, Rahner und Schulze “Neue Chancen für selbstbestimmte Erwerbsverläufe” (erschienen in: BMAS (Hrsg. ): Werkheft 04: Sozialstaat im Wandel, Berlin 2017, S. 150-157) aus Sicht der BMAS-internen Projektgruppe “Persönliches Erwerbstätigenkonto” weiter ausgeführt. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts hat das BMAS das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) mit der Erstellung einer Kurzexpertise “Persönliches Erwerbstätigenkonto – internationale Modelle und Erfahrungen” beauftragt. Die Kosten hierfür betrugen 7.826,94 brutto. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Studie leisten Eichhorst, Fahrenholtz und Linckh: Persönliches Erwerbstätigenkonten – internationale Erfahrungen, in: BMAS (Hrsg. ): Werkheft 04: Sozialstaat im Wandel, Berlin 2017, S. 158-163.
Das Werkheft 04 ist über die Webseite des BMAS unter dem Link
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a877-04-werkheft-4.html abrufbar.

Bei der Durchführung eines Workshops zum Persönlichen Erwerbstätigenkonto mit Vertretern aus der Wissenschaft sind Kosten in Höhe von 82,30 brutto entstanden.

Punkte 2 und 3:
Die von Ihnen unter Punkt 2 und 3 erbetenen Listen liegen im BMAS nicht
vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt lediglich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen
Informationen, nicht aber einen Informationsverschaffungsanspruch. Das heißt der Anspruch auf amtliche Information verpflichtet die Behörde nicht, eigens dafür Aufzeichnungen herzustellen.
Dokumente, die die oben angegebenen Kosten belegen (z. B. Angebot, Rechnung), können erst nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens (mit dem Ziel der Einholung einer Zustimmung zur Herausgabe der Dokumente durch den/die Vertragspartner) gegebenenfalls herausgegeben werden. Die Durchführung dieser Drittbeteiligungsverfahren verursacht Gebühren in Höhe von schätzungsweise 150 Euro (2, 5 Stunden eines Mitarbeiters des höheren Dienstes). Sollten Sie die Herausgabe der Belege trotz der dadurch entstehenden Kosten wünschen, bitte ich um eine kurze Information.

Punkt 4:
Die von Ihnen angesprochenen konkreten Aussagen aus dem Weißbuch beruhen
alleine auf Überlegungen der Projektgruppe “Persönliches Erwerbstätigenkonto” des BMAS, die in die oben genannte Veröffentlichung eingeflossen sind. Weitere Unterlagen, mit denen die von Ihnen zitierten Aussagen belegt werden können, gibt es nicht. Als Grundlage für die eigenen Überlegungen hat die Projektgruppe Literatur gesichtet, die die Überlegungen inspiriert haben. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Veröffentlichungen:

  • Alstott, A./Ackermann, B. (2000): The Stakeholder Society. New Haven.
  • Arntz, M. /Gregory, T./Zierhan, U. (2016): The Risk of Automation for Jobs in
    OECD Countries: A Comparative Analysis. OECD Social Employment and Migra-
    tion Working Paper No. 189, Paris.
  • Bonin, H. /Gregory, T./Zierhan, U. (2015): Übertragung der Studie von Frey/Os-
    borne (2013) auf Deutschland. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für
    Arbeit und Soziales, Mannheim.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017). Lebenslagen in Deutschland.
    Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bonn.
  • Grözinger, G. /Maschke, M./Offe, C. (2006): Die Teilhaüegesellschaft, Frank-
    furt/New York.
  • Mau, S. (2012): Lebenschancen: Wohin driftet die Mittelschicht, Berlin.
  • Mau, S. (2015): Der Lebenschancenkredit, WISO direkt, Bonn/Berlin.
  • Schmid, G. (2008): Von der Arbeitslosen- zur Beschäftigungsversicheruhg: Wege
    zu einer neuen Balance individueller Verantwortung und Solidarität durch eine le-
    benslauforientierte Arbeitsmarktpolitik, WISO Diskurs, Bonn/Berlin.
  • Schmid, G. (2012): Von der Arbeitslosen-zur Arbeitsversicherung, in: Leviathan,
    40. Jg., 2/2012, S. 248-270.
  • Tiefensee, A./Grabka M. (2017): Das Erbvolumen in Deutschland dürfte um gut
    ein Viertel größer sein als bisher angenommen, in: DIW Wochenbericht, 27/2017,
    S. 565-571.
  • Vogler-Ludwig, K./Düll, N./Kriechel, B. (2016): Arbeitsmarkt 2030 – Wirtschaft und
    Arbeitsmarkt im digitalen Zeitalter. Prognose 2016. Economix Research & Consul-
    ting, München.

Zu den Punkten 5 bis 8: Bedingungsloses Grundeinkommen

Punkt 5:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMAS beschäftigen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit den fachlichen Fragestellungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen und dem aktuellen Forschungsstand dazu.

Im April 2013, also noch in der Amtszeit von Ministerin Dr. von der Leyen, hat das ZEW im Auftrag des BMAS eine Kurzexpertise zum Thema “Wissenschaftliche Bewertung bereits vorliegender Modelle zur Zusammenfassung steuerfinanzierter Sozialleistungen” vorgelegt. Diese Expertise befasst sich u. a. mit Konzepten eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dabei sind für das BMAS Kosten in Höhe von 4.111.21 brutto entstanden. In der Amtszeit von Ministerin Nahles wurden vom BMAS keine wissenschaftlichen Studien zum Thema in Auftrag gegeben.

Punkte 6 und 7:
Die von Ihnen erbetenen Listen liegen im BMAS nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt lediglich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, nicht aber einen Informationsverschaffungsanspruch. Das heißt der Anspruch auf amtliche Information verpflichtet die Behörde nicht, Aufzeichnungen herzustellen.
Dokumente, die die oben angegebenen Kosten belegen (z. B. Angebot, Rechnung), können erst nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens (mit dem Ziel der Einholung einer Zustimmung zur Herausgabe der Dokumente durch den/die Vertragspartner) gegebenenfalls herausgegeben werden. Die Durchführung dieser Drittbeteiligungsverfahren verursacht Gebühren in Höhe von schätzungsweise 120 Euro (2 Stunden eines Mitarbeiters des höheren Dienstes). Sollten Sie die Herausgabe der Belege trotz der dadurch entstehenden Kosten wünschen, bitte ich um eine kurze Information.

Punkt 8:
Es gibt keine über die Auswertung der wissenschaftlichen Fachdiskussion hinaus-
gehende eigene Forschung des BMAS zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in den Jahren seit 2006.


Hervorhebungen von: skynetblog.de
Die original Dokumente können unter  info@skynetblog.de  angefragt werden.


(Update 21.08.2018)
Die Kurzexpertise Wissenschaftliche Bewertung bereits vorliegender Modelle zur Zusammenfassung steuerfinanzierter Sozialleistungen” (PDF, 25 Seiten)
kann hier heruntergeladen werden.


Ein kurzes Fazit

Seit über 10 Jahren gibt es keine eigene Forschung des BMAS zum Thema “bedingungsloses Grundeinkommen”.

Vielleicht kann dies damit erklärt werden, dass die Entkopplung von Leistung und Einkommen für die Bundespolitiker, also die Entscheidungsträger, schon längst stattgefunden hat. Ihr Einkommen und ihre Pensionen sind ihnen sicher und unabhängig davon was sie anrichten oder tatsächlich leisten.
Auch eine fachliche Qualifikation ist bei Bundespolitikern nicht so sehr gefragt, wie die eine wirklich wichtige Kompetenz, ein “Mitglied” in der eigenen Partei zu sein. Oder was befähigt einen Lehrer oder einen Augenarzt sonst zum Wirtschaftsminister?
(Vgl. Apparatschiks)

Und welche Eigenschaften Qualifizieren eine Person sonst noch für einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt? Tagesschau.de schreibt am 05.03.2018 über das Amt des Bundesaußenministers, dass Frau Katarina Barley (SPD) eine “bekennende Europäerin” sei und sie “einen britischen Vater [hat], das Internationale prägt also bereits ihre Biografie”.
Und das ist keine Satire der ARD nach der Bundestagswahl 2017. Vielleicht hat noch jemand einen Bäcker in seiner Verwandtschaft, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht ja auch noch einen Minister.

Und welche Qualifikation hat Frau Dorothee Bär (CSU), dass sie “Staatssekretärin für Digitales” werden kann, außer dass sie “seit Jahren im Netz lebt, mit Zehntausenden von Followern auf Twitter und Facebook”, wie die süddeutsche schreibt?


Ihre bisherigen Äußerungen lassen darauf schließen, dass sich Bär vor allem als Lobbyistin der Digitalwirtschaft und der Provider sieht. […]

Ebenso viel Dreistigkeit verlangt ihre Aussage in den ARD-Tagesthemen.
“Mir geht das alles viel, viel zu langsam”, sagte Bär, die offenbar im zuständigen Verkehrsministerium jahrelang nicht dazu beitragen konnte, in ihrem eigenen Haus den Breitbandausbau zu beschleunigen. Stattdessen will sie nun in allen anderen Ministerien “aufs Tempo drücken”, damit es mit der Digitalisierung schneller vorangeht. […]
www.golem.de


Vgl. Revolving door effect (engl)

In einer Demokratie werden politische Ämter und Mandate nur auf Zeit vergeben. Hierdurch kommt es nach dem Ende der Amtszeit regelmäßig zu einem Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft. Stehen die neuen Tätigkeiten dabei im Zusammenhang mit den früheren politischen Zielen, sind Interessenkonflikte denkbar. Der rasche Berufswechsel zwischen Politik und Wirtschaft wird von kritischen Stimmen, welche die Verflechtung von Politik und Wirtschaft betrachten, als Drehtür-Effekt (Englisch Revolving Door) bezeichnet.
In Deutschland erfolgt der Wechsel meist von der Politik in die Wirtschaft; der umgekehrte Weg ist deutlich seltener.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_zwischen_Politik_und_Wirtschaft


Gewerkschaften und Berufspolitiker können bei dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens nur Verlieren, vor allem an Bedeutung.

Darum könnte das Interesse an dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens bei den verantwortlichen Politikern geringer sein, als bei dem Rest der Bevölkerung.


Die Problematik des bedingungslosen Grundeinkommens steck im Detail. Wie das BGE ausgearbeitet und anschließend umgesetzt wird, wird darüber entscheiden, ob es zum sozialen Wohl betragen und zu einem Erfolgsmodell für die Zukunft werden kann.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen, wenn es falsch konzipiert wurde, kann den Bürgern ebenso schaden, wie es auf der anderen Seite zum Wohlstand beitragen könnte.
Das Rezept macht die Suppe.


Weitere Informationen:

[Vortrag] Dr. Olivier Schneller
Bedingungsloses Grundeinkommen – eine notwendige Rahmenbedingung für den gesellschaftlichen Wandel?

Neue Arbeit, neues System? – Ein Plädoyer für das bedingungslose Grundeinkommen


Quellennachweise:

Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland
Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
Abschluss der Arbeit: 19.10.2006
Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus

Download PDF:
https://www.bundestag.de/blob/417862/3e097f1996bc9ec497f77918059c3994/wd-5-201-06-pdf-data.pdf


Werkheft 04 – Sozialstaat im Wandel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
August 2017

Download [PDF, 5MB]
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a877-04-werkheft-4.html


Weißbuch Arbeiten 4.0 – Diskussionsentwurf

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
 

Übertragung der Studie von Frey/Osborne (2013) auf Deutschland
(Kurzexpertise Nr. 57)
Endbericht im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Prof. Dr. Holger Bonin, Dr. Terry Gregory, Dr. Ulrich Zierahn
Mannheim, 14. April 2015

Download PDF:
ftp://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/Kurzexpertise_BMAS_ZEW2015.pdf


Lebenslagen in Deutschland –
Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
08. August 2017
(706 Seiten)


Das Bedingungslose Grundeinkommen – Drei Modelle

Ute Fischer
Das Bedingungslose Grundeinkommen – Drei Modelle
22.03.2016  |  www.bpb.de

https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/223286/das-bedingungslose-grundeinkommen-drei-modelle


Wissenschaftliche Bewertung bereits vorliegender Modelle zur Zusammenfassung steuerfinanzierter Sozialleistungen”

Prof. Dr. Holger Bonin
ZEW 2013 (Kurzexpertise im Auftrag des BMAS, PDF, 327 KB, 25 Seiten)

Download PDF:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kurzexpertise-des-zew/101804/anhang/Kurzexpertise.pdf


https://de.wikipedia.org/wiki/Apparatschik

https://en.wikipedia.org/wiki/Revolving_door_%28politics%29

https://de.wikipedia.org/wiki/Dreht%C3%BCr-Effekt

https://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_zwischen_Politik_und_Wirtschaft

http://www.tagesschau.de/inland/spd-minister-103.html

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsches-valley-deutschlands-digitale-raumordnerin-1.3894491

https://www.golem.de/news/dorothee-baer-staatsministerin-fuer-visionen-und-fliegende-autos-1803-133169.html


 

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