Ist es erlaubt, Methoden wie Nudging oder Framing einzusetzen, um damit zum Beispiel Spenden oder neue Kunden einzuwerben? Machen sich Organisationen vielleicht Strafbar, wenn sie den Tod von Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer ertrunken sind, für ihre Werbekampagnen einsetzen? Und wenn Parteien nach einem Terroranschlag “härtere Gesetze” fordern? Dieser Beitrag gibt eine Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf eine Informationsfreiheits Anfrage nach dem Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke wieder. Stichwort: Einzelfallabwägung.
Antrag:
Betreff:
Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke [#21562]
Datum: 19. Mai 2017
An: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Status: Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen die juristischen Regelungen ersichtlich werden, die den Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle (z.B. Werbung) oder sonstige Zwecke regeln.
Gibt es diese Gesetze oder Verordnungen?
Wenn Ja, wo ist dies geregelt und zu finden?
Wenn Nein, welche Schritte plant Ihr Ministerium in diesem Zusammenhang?
Antwort:
BMJV – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Betreff:
Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke [#21562]
Datum: 6. Juni 2017
Von: BMJV – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Status: Anfrage abgeschlossen
Seite 1v2
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 2004 [PDF]
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/UWG.pdf
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005L0029
Die Originaldokumente der Informationsfreiheits Anfrage können unter info@skynetblog.de angefragt werden.