In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2016 (2 BvR 2728/13) zeigt sich, wie aktuell das Thema europäische Zentralbank (EZB) ist. Die EZB hat ihre Kompetenzen mit dem OMT Programm nicht überschritten, so das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, und kann durch den Kauf von Staatsanleihen (mit deutscher Beteiligung) weiterhin Eurokrisenstaaten “helfen”.
Aber dabei handelt die EZB “gegen die Interessen der Bürger”, sagt Norbert Häring.
Der folgende Text wurde von Norbert Häring am 23.11.2014 bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) veröffentlicht.