Marianne Grimmenstein-Balas konnte für ihre Verfassungsbeschwerde über 50.000 Bürger mobilisieren, die sich der Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des CETA-Abkommens angeschlossen haben. Professor Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat die Klage vorbereitet und eingereicht. Die Frist um sich an der Klage zu beteiligen ist seit dem 12. März 2016 beendet.
Lesen Sie hier ein Interview mit Professor Dr. Andreas Fisahn in der “Neue Westpfählische” vom Februar 2016.
“Nein zu CETA”
Bis zum Herbst 2016 kann aber noch die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet werden, die das Bündnis aus “foodwatch”, “Mehr Demokratie” und “Campact” initiiert hat. Diese Verfassungsbeschwerde wird von dem Völkerrechtler Professor Dr. Bernhard Kempen rechtlich vertreten. Bisher (03.08.2016) haben über 100.000 Bundesbürger als Nebenkläger mit ihren Vollmachten die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet und damit ist “ist die Verfassungsbeschwerde“Nein zu CETA”schon jetzt die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik”.
Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des CETA-Abkommens
Marianne Grimmenstein-Balas hat in Zusammenarbeit mit dem renommierten Rechtsprofessor Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld, eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA ausgearbeitet.
Sie setzt sich stellvertretend für uns BürgerInnen ein!
Das muss unterstützt werden!!
Wir als BürgerInnen können sie bei diesem Vorhaben tatkräftig unterstützen!
Für eine erfolgreiche Verfassungsklage sind mindestens 40.000 MitklägerInnen notwendig. Die Teilnahme ist kostenlos.
Es wird gebeten, die entsprechende Vollmachterklärung persönlich unterschrieben Frau Grimmenstein-Balas auf postalischem Wege bis zum 12. März 2016 zuzusenden. Textquelle: www.muenster-gegen-ttip.de
Vom 22. bis zum 26. Februar 2016 fand die 12. Verhandlungsrunde zwischen EU und USA zur geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) in Brüssel statt. Es wurde unter anderem zu den Themen Investitionsschutz, regulatorische Kooperation und zur Öffnung der amerikanischen Beschaffungsmärkte für europäische Unternehmen verhandelt. Quelle: www.bmwi.de
Die gewerkschaftsnahe Arbeiterkammer hat ein Rechtsgutachten zu regulatorischer Zusammenarbeit im TTIP-Abkommen mit den USA und im CETA-Abkommen mit Kanada erstellen lassen. Beauftragt wurden drei Wissenschaftler, darunter der Göttinger Professor für Völkerrecht und Europarecht Tobias Stoll. Die Gutachten kommt zu dem Schluss, dass regulatorische Zusammenarbeit die demokratische Souveränität der EU, der EU-Mitgliedstaaten und der USA gefährdet. Quelle: www.lobbycontrol.de
Wie wir bereits auf der Basis eines Leaks der EU-Verhandlungsposition bei TTIP Anfang des Jahres berichtet hatten, könnte sich über regulatorische Zusammenarbeit künftig der Einfluss der Unternehmenslobby auf die Gesetzgebung noch weiter erhöhen. Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC spricht zurecht von einer „surrealen Institutionalisierung von Lobbyeinfluss.“ Informieren Sie sich hier in 3 Minuten über regulatorische Zusammenarbeit im TTIP-Abkommen über unser Erklärvideo.
Im CETA-Abkommen mit Kanada gibt es bereits ein fertig verhandeltes Kapitel zu regulatorischer Zusammenarbeit, das nicht so ambitioniert ist wie in den TTIP-Verhandlungen. Gleichwohl finden sich dort ähnliche Mechanismen und Institutionen wieder wie in der EU-Verhandlungsposition im TTIP-Abkommen. Hier eine kurze Analyse des Kapitels zu regulatorischer Zusammenarbeit im CETA Abkommen. Quelle: www.lobbycontrol.de
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