Nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 ist für einen Moment die Bedrohung durch das linksradikale Milieu in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Allerdings nur für einen sehr kurzen Moment. Denn nichts hat mit nichts zu tun und der Rest ist sowieso nur Zufall. So war auch nur Zufall, dass Demonstranten Steine, Feuerwerkskörper, Knüppel und Skimasken in ihren Rucksäcken dabei hatten. Zum Glück möchte man sagen, denn so konnten sie sich gegen die brutalen Übergriffe der Polizei verteidigen. Denn die Schuld an der Eskalation und den Ausschreitungen in Hamburg (mit den Schäden in Millionenhöhe), hatte nur die böse, böse Polizei. Selbstverständlich. Und so ein Ikea Schaufenster kann ja auch sehr bedrohlich wirken …
Der Linksextremismus ist ein aufgebauschtes Problem, wie Lina Engels zu sagen pflegte, oder war es die SPD-Politikerin Manuela Schwesig? Wie dem auch sei…
Mit diesem Beitrag möchte ich den Leser an einem Transparenzversprechen der Bundesregierung teilhaben lassen.
Ich habe seit Bestehen dieses Blogs etwa 30 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aber auch andere Anfragen gestellt. Die Antwort auf diese IFG-Anfrage zeigt, dass das Informationsfreiheitsgesetz das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht. Nicht nur, dass die Anfrage per Bescheid abgelehnt wurde, die Begründung ist meiner Meinung nach ein weiteres Anzeichen dafür, wohin die Karawane ziehen wird.
Politisch Motivierte Kriminalität
Hintergrund der Anfrage, war die Berichterstattung über die Finanzierung des Projektes der Bundesregierung „Demokratie leben“, mit dem auch Projekte finanziert worden sein sollen, die sich gegen die extreme Linke richten und für Aufklärung in diesem Phänomenbereich sorgen sollen.
Es gab Berichte in den Medien, nach denen etwa 1 % der Gesamtsumme aufgewendet worden sein sollen, um den Linksextremismus in der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen.
1 % der Gesamtsumme.
Dabei machen die Straftaten, die aus diesem Phänomenbereich, die in die Polizeistatistik politisch motivierte Kriminalität (PMK) einfließen, weit mehr als nur 1 % an der Gesamtsumme der Straftaten aus. Was also bewegt die Bundesregierung dazu, gegen diese Täter nicht genauso vorzugehen wie gegen die Täter aus dem rechtsextremistischen Bereich?
Weil es zum großen Teil ihre eigenen Wähler sind.
Aus der PMK 2019
3. Hauptdeliktsfelder
Die am häufigsten verwirklichten Straftaten (mit 39,3 %) sind Propagandadelikte (bspw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §§ 86, 86a StGB). Im Bereich PMK -rechts- machen sie sogar mehr als die Hälfte aller Straftaten aus (63,8 %).
PMK 2019 | PDF
Seit dem 07. Oktober 2023 wird darüber diskutiert, wie viele dieser Propagandadelikte wirklich von rechts kommen, denn offensichtlich sind viele der antisemitischen Straftaten von muslimischen Tätern begangen worden. Aber in der Statistik wurden diese Taten pauschal unter dem Phänomenbereich „rechts“ aufgeführt. Und es sollte darüber hinaus beachtet werden, dass es diese Propaganda-Straftaten unter den Linken nicht gibt. Das Wort Propaganda kommt beim PMKLinks nicht vor. Sie können mit einer Fahne der Kommunisten durch die Straßen marschieren (der Kommunismus kostete über 100 Millionen Menschen das Leben).
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage habe ich gestellt, da ich in den Medien (focus.de und FAZ.net) unterschiedliche Angaben über die Höhe der Ausgaben gefunden habe. Und da ich nicht noch eine dritte Summe hinzufügen wollte, habe ich die Bundesregierung nach der korrekten Summe gefragt. Und unter diesem Aspekt fällt die Antwort des Bundesamtes ziemlich merkwürdig aus. Denn wenn zwei Redaktionen von angesehenen Massenmedien nicht auf die gleiche Summe bei der Berechnung kommen, wie soll der einzelne Bürger diese Aufgabe bewältigen? Ein Ziel des Bundesamtes könnte es gewesen sein, eine falsche Berechnung zu provozieren, um dann den Bürger unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
Die Methode ist dennoch interessant.
Denn selbst wenn ich alle Informationen finden könnte und diese korrekt addieren würde, wäre ich selber (für andere) die Quelle. Und dies macht einen großen Unterschied zu einer amtlichen Zahl aus. Selbst wenn ich (wie immer) nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten würde. Dies dürfte der Grund sein, warum das BAFzA die angefragten Zahlen nicht weitergeben will. So wie ich meinerseits nun die AfD-Fraktion als Quelle angeben müsste. Ist dies der Versuch einer sogenannten Kontaktschuld?
Und sollte ich einen Fehler machen, wäre ich unglaubwürdig. Und die Projekte in den Dokumenten sind nicht immer eindeutig dem Bundesprogramm Demokratie Leben! zuzuordnen, da es noch weitere Programme des Bundes und der Länder gibt.
Es handelt sich um mehrere 100 Projekte, die im Laufe mehrerer Jahre bewilligt wurden, und die nicht immer eindeutig durch ihren Namen einem Phänomenbereich zugeordnet werden können. Es wurden mehrere 100 Millionen € ausgegeben, die den jeweiligen Projekten hätten zugeordnet werden müssen.
Durch die mangelnde Transparenz des Bundesamtes werden durch das Projekt „Demokratie leben“ Geldwäsche Geldflüsse begünstigt, die nicht genau nachverfolgt werden können. Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt die Bundesregierung im November 2023 dadurch, da sie Gelder für Palästinenserprojekte freigibt, ohne auf den Abschluss der Überprüfungen zu warten, ob diese Gelder nicht in die Hände von Terroristen gelangen könnten.
Nicht mal ein Prozent für Projekte gegen Links
Während die frühere Bundesfamilienministerin Schwesig dreistellige Millionenbeträge für Prävention gegen Rechtsextremismus mobilisierte, schwächelte sie akut, wenn es um linke Radikale geht. Schwesig stellte
2017 für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ 104,5 Millionen Euro bereit. Davon hat ihr Ministerium im laufenden Haushaltsjahr allerdings nur 865.000 Euro für Linksextremismus vorgesehen. Das sind nicht einmal ein Prozent des Bundesprogramms – exakt nur 0,83 Prozent für lediglich sechs bundesweite Projekte.
Insgesamt hatte Schwesigs Ministerium zwischen zwischen 2015 und 2017 nur 1,85 Millionen Euro übrig.
Mehr noch: Laut einer Auflistung des Bundesfamilienministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Themenfeld „Linke Militanz“ gibt der Bund 2017 zwar ein wenig mehr Geld aus als im Vorjahr.
2016 waren es 515.000 und in diesem (2017) 865.000 Euro. Aber allein an Projekte gegen Rechtsextremismus wurden im Vorjahr immerhin 10 Millionen Euro ausgezahlt. Die Antilinksaufklärung erhielt somit 2016 nur fünf Prozent der Summe gegen Rechts.
Nur ein Prozent gegen Linksextremismus
Schwesigs neue Linie schlug sich in der Vergabe der Gelder für Modell- und Forschungsprojekte im „Themenfeld Linke Militanz“ nieder.
Im Jahre 2015 hatte das Bundesprogramm „Demokratie leben“ insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung, davon wurden rund 373.000 Euro zur Förderung von Projekten gegen Linksextremismus ausgegeben. Das macht rund ein Prozent aus. Dieser Anteil blieb bis heute konstant.
So stieg das Gesamtvolumen 2016 auf 50 Millionen Euro, für Maßnahmen gegen linke Militanz wurden 420.000 Euro ausgegeben.
In diesem Jahr will das Familienministerium knapp 1,2 Millionen Euro gegen linke Militanz ausgeben. Doch bei einem Fördervolumen von insgesamt 104 Millionen Euro ist der Anteil ähnlich gering. Das Familienministerium führt jetzt statt bisher drei sogar sieben Projekte auf. Die vier neuen Projekte haben ihre Arbeit allerdings noch gar nicht aufgenommen. Sie sollen das „voraussichtlich“ zum 1. August tun, wie das Ministerium schreibt.
Dass ein einzelner Bürger aus diesem Datenmaterial die gewünschten Informationen extrahieren kann, ist nach Ansicht der Mitarbeiterin des Amtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben BAFzA „zumutbar“.
Dies ist mehrfach falsch, denn die Informationen sind im angefragten Umfang nicht online zu finden, denn die Dokumente umfassen nicht den angefragten Zeitraum.
Hätte die Bundesregierung die Zahlen veröffentlicht und es wäre für jeden sichtbar geworden, dass sie die Ausgaben nicht an die Extremismusbereiche der PMK anpasst.
Was hätte sie sagen sollen?
Durch die Verweigerung der Veröffentlichung hoffe ich auf den Streisand-Effekt, dass also mehr Menschen hinsehen, weil etwas verdeckt wird, bis geklärt ist, ob die Ausgaben mit den PMK Bereichen korrelieren. Es ist Ihr Steuergeld.
Als Streisand-Effekt wird das soziologische Phänomen bezeichnet, wenn ein ungeschickt angesetzter Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das Gegenteil erreicht, indem das Vorgehen eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die die Interessantheit und Verbreitung der betreffenden Information deutlich steigert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Die Antwort des Bundesamtes vom 07.09.2020
Sehr geehrter Herr [Antragssteller],
auf Ihren Antrag vom 14.08.2020 ergeht folgender Bescheid:
Ihr Antrag wird nach § 9 Abs.3 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abgelehnt.
Das Verfahren ist bis zu dieser Bescheiderteilung nach der Informationsgebührenverordnung gebührenfrei.
Gründe: Mit E-Mail vom 14.08.2020 bitten Sie um die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wie viel Geld, nach Jahren aufgeschlüsselt, Ihr Ministerium seit Gründung des Projektes “Demokratie Leben” für dieses Projekt aufgewendet hat. Davon:
2. Die Summen, nach Jahren aufgeschlüsselt, die für “Projekte gegen Rechts” aufgewendet wurden.
3. Die Summen, nach Jahren aufgeschlüsselt, die für “Projekte gegen Links” aufgewendet wurden.
4. Die Summen, nach Jahren aufgeschlüsselt, die für “Projekte gegen Islamismus” aufgewendet wurden.
5. Eine Liste mit allen Projekten, an die Geld ausgezahlt wurde.
Grundsätzlich hat gem. § 1 Abs.1 IFG jeder nach Maßgabe des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen zum Programm „Demokratie leben!“ handelt es sich um amtliche Informationen i.S.d. § 1 Abs. 1 IFG.
Der Anspruch auf Informationszugang besteht gem. § 9 Abs.3 IFG jedoch nicht, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die von Ihnen begehrten Informationen sind über das Internet für jedermann öffentlich zugänglich. Die hierfür notwendige Internetrecherche ist gem. § 9 Abs. 3 IFG eine für die Informationsbeschaffung zumutbare Handlung.
Zu den von Ihnen angeforderten Informationen gebe ich Ihnen nachfolgende Recherchehinweise: Im Hinblick auf Frage 1 zur Information über zur Verfügung stehende Mittel für das Bundesprogramm “Demokratie leben!” können Sie die gewünschten Zahlen aus den Bundeshaushalten der einzelnen Jahre bei Kapitel/Titel 1702 68404 ersehen. Zu den Fragen 2 bis 5 verweise ich an dieser Stelle auf die zahlreichen parlamentarischen Anfragen zu unserem Bundesprogramm, nur beispielhaft u.a. auf die BT-Drucksachen 19/1012, 19/1069 und 19/17884 (s. 68f., Frage des Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn).
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen wird daher gem. § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt.
Zur u.g. Rechtsbehelfsbelehrung weise ich darauf hin, dass bei einer etwaigen vollständigen oder teilweisen Zurückweisung eines Widerspruchs nach der Informationsgebührenverordnung Gebühren bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr, jedoch mindestens in Höhe von 30 Euro, entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Wenn eine Regierung ein wirkliches Interesse daran hätte, dass die Bürger gut informiert sind und sich nicht auf die Informationen verlassen müssen, die sie irgendwo im Netz finden… Die Frage ist, ob dies der richtige Weg ist, um falsche Informationen im Netz zu verhindern.
Die Intransparenz, die durch die Ablehnung der IFG-Anfrage entstanden ist, beantwortet allerdings die Fragestellung eindeutig. Die Begründung der Ablehnung ist nur ein billiger Taschenspielertrick der Regierung. Es war nichts anderes zu erwarten. Und da diese Leute selber über einen Widerspruch entscheiden würden…
Dieses Verhalten zeigt, wer sie sind.
Ein Beispiel, wofür Steuergelder verschwendet werden
Wenn sie das nächste Mal nach einem Zehn Stunden Arbeitstag nach Hause kommen und sich fragen, warum sie von 20 Arbeitstagen, 12-14 Tage nur für den Staat arbeiten, dann erinnern Sie sich vielleicht an das Doppeleinhorn.
Irgendwo sitzen Mitarbeiter von NGOs oder Parteimitglieder für die kein anderer Posten mehr gefunden werden konnte, und diese Personen werden durch solche überflüssige Projekte finanziert. Unfassbar.
Das Doppeleinhorn
Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das “Projekt” mit einer Summe von 50.450 Euro gefördert hat, wird nun geprüft, ob das Geld sinnvoll angelegt wurde. Es wird also nicht vorher geprüft, sondern hinterher dem Geld beim Verbrennen zugesehen. Das nenne ich zumindest konsequent. Es sind dieselben Fördermittel (Demokratie leben), aus denen auch die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) (Ich bin kein Kostüm) finanziert wird.
Wenn das Projekt als eine große Luftnummer nicht wirkmächtig genug bewertet wird, muss der Verein das Geld dann zurückzahlen? Nein? Warum nicht?
Und warum muss nicht zuerst eine Wirksamkeit von dem Verein und deren Projekten nachgewiesen werden, bevor so ein Unsinn gefördert wird? Und wer bezahlt die Prüfung durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI)?
50.000 € und Kinder haben hunger.
Der Verein über das Projekt
Das Projekt „#DoppelEinhorn“ wirbt in den sozialen Medien und im öffentlichen Raum für Demokratie und Meinungsfreiheit und setzt gleichzeitig ein Zeichen gegen Hass und Hetze. Träger des Projekts ist der Verein MedienNetzwerk SaarLorLux e.V., welcher somit für die inhaltliche Ausgestaltung der Kampagne verantwortlich ist. Es wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit einer Summe von 50.450 Euro gefördert. Die Kampagne startete offiziell am 23. Mai 2017.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) evaluiert das Programm. Es untersucht die Umsetzung und die Effektivität der Programmaktivitäten, ordnet sie fachlich ein und bewertet sie. Somit wird sichergestellt, dass Gelder sinnvoll in Projekte investiert werden.
http://www.doppeleinhorn.org/das-projekt/
Der Vorstand des Vereins
Zu den Mitgliedern des Vereins MedienNetzwerk SaarLorLux e.V. gehören u.a. eine Werbeagentur, die Landesmedienanstalt Saarland (www.lmsaar.de), die Saarbrücker Zeitung (www.saarbruecker-zeitung.de), der Saarländische Rundfunk
(www.sr-online.de) und die Regierung des Saarlandes (www.saarland.de).
Im Vorstand des Vereins finden sich u.a.
- Dr. Gerd Bauer (Vorsitzender), Direktor der Landesmedienanstalt Saarland i.R.
- Helmut Gebauer (stellvertretender Vorsitzender), Geschäftsführer des Saarländischen Wochenblatts-Verlag GmbH
- Prof. Thomas Kleist (stellvertretender Vorsitzender), Intendant des Saarländischen Rundfunks.
Seit 2012 ist Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) die Ministerpräsidentin der Saarländischen Landesregierung.
(Dr.) Gerd Bauer ist ein deutscher Politiker und Mitglied der CDU.
Nach dem Abitur 1968 nahm Bauer ein Studium der Politikwissenschaft an der Universität des Saarlandes auf, das er 1973 mit dem Examen abschloss. In den Jahren 1973/74 war er beim Saarländischen Volkshochschulverband tätig. Von 1974 bis 1985 war er bei der Staatskanzlei Saarland tätig. Während dieser Zeit wurde er 1981 an der Universität des Saarlandes zum Dr. rer. pol. promoviert. Es folgte von 1985 bis 1994 eine Dozententätigkeit an der Fachhochschule für Verwaltung.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag wurde er 2001 vom Saarländischen Landtag zum Direktor der Landesmedienanstalt Saarland gewählt und 2009 für sieben weitere Jahre bestätigt. Ende April 2016 wurde er als Direktor der LMS in den Ruhestand verabschiedet.
Derzeit ist er Vorstandsvorsitzender des grenzüberschreitenden MedienNetzwerk SaarLorLux e. V. (MNS), einem Zusammenschluss führender Medienunternehmen der Großregion SaarLorLux. Weiterhin ist Gerd Bauer Aufsichtsratsvorsitzender der Congress Centrum Saar GmbH, die die beiden Saarbrücker Großhallen „Saarlandhalle“ und „Congresshalle“ betreibt.
Gerd Bauer ist Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Rodenhof und zudem seit 1979 Mitglied des Saarbrücker Stadtrates. Er war von 1994 bis 2001 Mitglied des Saarländischen Landtages.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Bauer_(Politiker,_1950)
Zufälle gibt es immer wieder
Gefördert wird der Verein u.a. für ein zweifelhaftes Projekt mit über 50.000 Euro. Der Vorsitzende ist CDU-Politiker, ehemaliger Direktor der Landesmedienanstalt des Saarlands und ehemaliges Mitglied des saarländischen Landtages (1994 bis 2001).
Mitglieder des Vereins sind u.a. seine ehemaligen Wegbegleiter:
- die Landesmedienanstalt des Saarlands und die
- Landesregierung des Saarlandes (CDU).
Die Bürger könnten auf die Idee kommen, hier Klüngel oder Filz zu vermuten, wenn sie sich überhaupt noch für die gesellschaftlichen Entwicklungen interessieren würden. Oder eine Rentenanpassung durch neue Posten und Projekte? Eine eigenwillige Version des Aufstockermodells für ehemalige Mitglieder des saarländischen Landtages?
Das Doppeleinhorn ist keine neue hippe Idee von einem kreativen Hipster, sondern eine billige Kopie aus der TV Serie “Die Simpsons”. Das “Twonicorn” erscheint schon 2009 in der Folge 429 “Lisa the Drama Queen“.
Das Original:
skynetblog.de kümmert sich um unsere Demokratie und um Steuergeldverschwendung durch Politiker seit fast 10 Jahren. Auch ohne 50.000 Euro Zuwendungen.
Amadeu Antonio Stiftung
Wenn ich das Projekt der Amadeus Antonio Stiftung evaluieren müsste, das sich mit Antisemitismus beschäftigt und einen Blick im November 2023 auf die Straßen in Deutschland werfe, komme ich zu dem Ergebnis, dass wir uns das Geld sparen könnten.
Quelle: Bundestags Drucksache 19/1012
Die gesamte Förderung dieser linken Projekte durch die Bundesregierung mithilfe des Programms Demokratie leben, ist nichts anderes als linker Lobbyismus, Vetternwirtschaft und die Begünstigung von politischen Mitstreitern, über die nicht gesprochen wird.
Die Bundesregierung will in Zukunft die Möglichkeiten der freien Rede im Internet beschränken. Damit meint sie nicht, zum Beispiel die Fake-News der Tagesschau in Bezug auf die Bombardierung des Krankenhauses in Gaza. Sondern unabhängige Internetseiten wie diese. Denken Sie immer daran, dass Julian Assange nicht verhaftet wurde, weil er gelogen hat, sondern weil er die Wahrheit gesagt hat.
Wie immer können Sie die Original Dokumente unter info@skynetblog.de kostenlos anfragen.
Na dann…
Update: 20. November 2023
Am 13. November 2023 berichtete Tichys Einblick über den Bundestagsabgeordneten der AfD, Matthias Moosdorf. Dieser hatte folgende Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
„Wie viele Programme für den Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus, sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. verwandte Erscheinungen wurden seit dem Antritt der Regierung Gerhard Schröder im Oktober 1998 vom Bund aufgelegt bzw. wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (bitte die Programme sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln auflisten)?“ (…)
Die Antwort der Bundesregierung erlaubt nun zum ersten Mal einen Gesamtüberblick. Darin heißt es: „Die Haushaltsansätze der Bundesprogramme zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) betragen seit dem Jahr 2001 über den Zeitraum von 23 Jahren in Summe 1.375.182.000,00 Euro. Die Haushaltsansätze für das Programm ‚Zusammenhalt durch Teilhabe‘ belaufen sich seit 2010 auf 133.682.000,00 Euro. Für das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport sowie der Maßnahme ‚Fußball vereint gegen Rassismus‘ sind seit 2021 im Haushalt 2.526.000,00 Euro veranschlagt worden.“ Die Ausgaben seit 2001 zur politischen Einflussnahme auf die Gesellschaft summiert sich also auf mehr als 1,5 Milliarden Euro.
www.tichyseinblick.de | 13.11.2023
Hier finden Sie die Pressemitteilung des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf.
Vielen Dank von mir für die Veröffentlichung dieser Informationen, die dem schnöden Untertanen und Steuerzahler dieser Bundesregierung bisher vorenthalten worden sind. 1,5 Milliarden Euro.
Quellennachweise:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Bauer_(Politiker,_1950)
https://en.wikipedia.org/wiki/Twonicorn
Lisa the Drama Queen
The Simpsons
Episode: 429
Directed by: Matthew Nastuk
Written by: Brian Kelley
Production code: KABF22
Original air date: 25. January 2009
Über 115 Mio. Euro für „Demokratie leben!“ im Jahr 2020
https://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/presse/pressemitteilungen.html
Deutscher Bundestag
Drucksache 19/17884
(110 Seiten Dokument)
Udo Theodor Hemmelgarn (AfD)
Für Präventionsmaßnahmen explizit gegen Linksextremismus sind im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in 2020 insgesamt 27.484.957,62 Euro eingeplant.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/178/1917884.pdf
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2330/233028.html
Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Frage:
Drucksache19/1069
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901069.pdf
Antwort:
Drucksache19/1349
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901349.pdf
Bundeshaushaltsplan 2019
Einzelplan 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/epl17.pdf
Alternativ:
https://web.archive.org/web/20181108022504/http://www.faz.net/aktuell/g-20-gipfel/weniger-geld-fuer-praeventionsprogramme-gegen-linksextremismus-15105119.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
www.afdbundestag.de/matthias-moosdorf-horrende-kampf-gegen-rechts-summe-besser-fuer-investitionen-nutzen/