„Zu zweierlei, musst du stets bereit sein, einmal, nur so zu handeln, wie die königliche Gesetzgeberin Vernunft um des Menschenwohls willen dir es nahelegt, und dann, deine Meinung zu ändern, sobald nämlich jemand auftritt, der sie berichtigt und dich von ihr abbringen will. Diese Meinungsänderung jedoch muss immer von der Überzeugung, dass sie gerecht oder gemeinnützig oder dergleichen sei, einzig und allein ausgehen, nicht aber davon, dass dir Annehmlichkeit oder Ruhm vorgespiegelt wird.“