Dieser Beitrag ist der zweite Teil der Anfrage vom 16.06.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit den Ergänzungen und Antworten zu meiner Nachfrage an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vom 28.08.2016.
Den ersten Beitrag finden Sie hier.
Gefährdung (der Öffentlichkeit und von Soldaten) durch Uranmunition.
Die Antwort kam am 04.10.2016 und auch diese Anfrage wurde ohne Ausschlussgründe und “kostenlos” beantwortet. Diesmal kam die Antwort als PDF und als DOCX, was die Datenverarbeitung dankenswerterweise sehr vereinfacht hat.
Im Folgenden die Fragen und Antworten der Nachfrage vom 28.08.2016,
ohne Anmerkungen und Kommentare.
Die kompletten Unterlagen können unter info@skynetblog.de angefragt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrt er Herr XXXXX,
ich möchte mich bei Ihnen für die ausführlichen Erklärungen bedanken. Diese haben meine Fragen zum Themenkomplex „Uranmunition im Frachtverkehr“ restlos beantwortet. Zum Verständnis der anderen Antworten muss ich noch Nachfragen an Sie richten
Zu Frage 2. Im Jahr 2001 war in den Medien zu lesen, die Bundeswehr hätte Uranmunition zu Testzwecken in Deutschland eingesetzt haben. Sind diese Berichte nicht zutreffend?
Zu Frage 4. Ihre Antwort ist ausschließlich auf Bosnien-Herzegowina (1994/1995) und den Kosovo (1999) bezogen. Nicht aber auf die Umstände, dass auch schon “während der sowjetischen Intervention in Afghanistan, im zweiten Golfkrieg (erster Irakkrieg), […] und im Irakkrieg (seit 2003)” Uran-Munition eingesetzt wurde. [5] “Alleine während eines dreiwöchigen Einsatzes im Irakkrieg 2003 wurden von der „Koalition der Willigen“ zwischen 1.000 und 2.000 Tonnen Uranmunition eingesetzt.” Nach meinem Kenntnisstand sind bis zum heutigen Tag auch deutsche Bundeswehrsoldaten sowohl im Irak als auch in Afghanistan im Einsatz. Können Sie Ihre Aussagen und Einschätzungen zu diesem Thema bitte noch um die aufgezählten Länder ergänzen? Wie wird die Lage mit Hinblick auf DU-Munition eingeschätzt, die von der sowjetischen Armee in Afghanistan eingesetzt wurde? Gibt es da ein Überblick?
Zu Frage 15. Zu Ihrer Aussage, dass Sie von “keinen wissenschaftlich nachweisbaren Zusammenhang” Kenntnis haben, die eine Gesundheitsgefährdung durch “DU-Rückständen und DU-Munition” belegen können, habe ich auch noch Verständnisfragen. Zitat der Spiegel: “In der Studie [Anmerk.] waren allerdings nur die Gefahren betrachtet worden, die von radioaktiver Strahlung des Urans ausgehen könnten. Die Gefahreneinschätzung im Bezug auf das Uran als hochgiftiges Schwermetall spielte offenbar keine Rolle. Der Strahlenforscher Werner empfahl allerdings, die im Kosovo lebenden Menschen auf die mögliche Gefährdung durch Uran auch im Hinblick auf dessen Giftigkeit als Schwermetall hinzuweisen. Nach Expertenmeinung ist diese Giftigkeit mit der von Blei vergleichbar. Dieses Gefährdungspotenzial sei dem Verteidigungsministerium mindestens seit dem Frühjahr 1999 bekannt, schreibt die “Berliner Morgenpost”, die sich auf ein entsprechendes Schreiben der Ministerialabteilung “Inspektion des Sanitätsdienstes” vom 14. Mai 1999 bezieht.” [8] http://www.spiegel.de/politik/deutsch…
Und auch die Universität Oldenburg schreibt dazu: Bei hoher spezifischer Aktivität, wie z.B. bei Plutonium-239, stellt die radio-toxische Wirkung die hauptsächliche Gefährdung dar; die chemische Toxizität ist demgegenüber vernachlässigbar. Bei kleiner spezifischer Aktivität, wie z.B. bei Uran-238, muss neben der radio-toxischen auch die chemisch-toxische Wirkung berücksichtigt werden. https://www.uni-oldenburg.de/physik/f…
Bei Wikipedia ist zu lesen: Laut einer Analyse der Internationalen Koalition für die Ächtung der Uranwaffen (ICBUW) schädigt abgereichertes Uran (Depleted Uranium, DU) die DNA auf zweifache Weise: als Schwermetall wirkt es chemotoxisch und als Alphastrahler radiotoxisch. Für den Bericht wurden über 50 qualifizierte Studien ausgewertet. https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmun…
Frage: Liegt damit nicht eine Studie vor, (eine Studie, die vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegeben wurde – Eckard Werner) die eine Gefahr von DU-Munition durchaus belegen kann? Nicht radiotoxisch, worauf Sie sich in dieser IFG Anfrage ausschließlich berufen, sondern chemotoxisch. Auch in der Antwort zu Frage 15 beziehen Sie sich nur auf die radiotoxische Wirkung.
Ergänzung zu Frage 15. Hier möchte ich meine IFG Anfrage noch einmal ergänzen, wenn dass in Ordnung ist. Ansonsten schreibe ich auch gern eine neue Anfrage. Sie sagen: „Die Bundesregierung sieht nach wie vor die Notwendigkeit, die Auswirkungen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran wissenschaftlich zu untersuchen und misst hierbei insbesondere internationalen Organisationen,deren Studien wissenschaftlich unabhängig und neutral erfolgen, eine besondere Rolle zu.“ Das ist sehr zu begrüßen. Konkret (Nach)gefragt:
15a. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder das BMV, um an die entsprechenden, neutralen Informationen zu gelangen?
15b. Sind Gutachten oder Langzeitstudien oder andere Untersuchungen geplant?
15c. Wird dabei die chemotoxisch Belastung explizit Untersucht werden?
15d. Welche eigenen Schritte sind hier bis 2020 geplant?
15e. Und wie viel Geld ist für diese Untersuchungen vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2016
und Nachfrage vom 29.08.2016
hier: Beantwortung des Fragenkatalogs
Berlin, 16. September 2016
Sehr geehrter Herr XXXXX,
zu Ihrer Nachfrage vom 29. August 2016, in der Sie um weitere Auskunft hinsichtlich der Verwendung von Depleted Uranium – Munition (DU-Munition) gebeten haben, teile ich Ihnen folgendes mit:
Ergänzung/Nachfrage zu Frage 2, Bezug 2:
Im Jahr 2001 war in den Medien zu lesen, die Bundeswehr hätte Uranmunition zu Testzwecken in Deutschland eingesetzt.
Sind diese Berichte nicht zutreffend?
Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Bundeswehr zu Testzwecken Uranmunition in Deutschland eingesetzt hat.
Ergänzung/Nachfrage zu Frage 4, Bezug 2:
Ihre Antwort ist ausschließlich auf Bosnien-Herzegowina (1994/1995) und den Kosovo (1999) bezogen.
Nicht aber auf die Umstände, dass auch schon während der sowjetischen Intervention in Afghanistan, im zweiten Golfkrieg (erster Irakkrieg), […] und im Irakkrieg (seit 2003)” Uran-Munition eingesetzt wurde. [5] “Alleine während eines dreiwöchigen Einsatzes im Irakkrieg 2003 wurden von der „Koalition der Willigen“ zwischen 1.000 und 2.000 Tonnen Uranmunition eingesetzt.”
Nach meinem Kenntnisstand sind bis zum heutigen Tag auch deutsche Bundeswehrsoldaten sowohl im Irak als auch in Afghanistan im Einsatz.
Können Sie Ihre Aussagen und Einschätzungen zu diesem Thema bitte noch um die aufgezählten Länder ergänzen?
Wie wird die Lage mit Hinblick auf DU-Munition eingeschätzt, die von der
sowjetischen Armee in Afghanistan eingesetzt wurde? Gibt es da ein Überblick?
Über den Einsatz von DU- Munition in militärischen Konflikten an denen Deutschland nicht beteiligt war (1. und 2. Irak-Krieg, ehemalige sowjetische Armee in Afghanistan), liegen dem BMVg keine über die von Ihnen dargestellten, aus öffentlichen Quellen stammenden Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Für Soldatinnen und Soldaten, die in solchen Ländern (Afghanistan, Irak, Kosovo) eingesetzt werden, gelten auch ohne konkrete Erkenntnisse vorsorglich die nachfolgenden Regelungen:
Im Rahmen der Kontingentausbildung werden Soldatinnen und Soldaten über die theoretisch mögliche, geringgradige Risikoerhöhung informiert. Mit dem Ziel des Ausschlusses eines Restrisikos wird in der einsatzvorbereitenden Kontingentausbildung im Rahmen der Ausbildung „Mine-Awareness“ dieser Bereich als vorbeugende Schutzmaßnahme grundsätzlich unterrichtet.
Trotz eines fehlenden, wissenschaftlich nachweisbaren Zusammenhangs zwischen DU-Rückständen und einer Gesundheitsgefährdung durch DU-Munition werden präventiv Handlungsanweisungen gegeben, die den im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten Handlungssicherheit für den konkreten Fall geben, dass diese möglicherweise auf Reste dieser Munition aus früheren Kampfhandlungen (z.B. in Ex-Jugoslawien) stoßen. Diese Handlungsanweisungen decken die Bandbreite von der Anweisung, Munition oder Munitionsteile nicht unnötig zu berühren bis zur Weitermeldung an den örtlichen Führer und die Durchführung persönlicher Schutzmaßnahmen ab.
Ansonsten gilt: Wenn eine Annäherung an eine potentiell kontaminierte Stelle unvermeidbar ist, verhindert das Tragen von Staubschutzmasken oder der ABC-Schutzmaske zuverlässig die Aufnahme von uranhaltigen Stäuben.
In neuen Einsatzgebieten der Bundeswehr werden dann entsprechende gezielte Untersuchungen durchgeführt, wenn der Verdacht besteht, dass im betreffenden Raum in der Vergangenheit DU- Munition eingesetzt worden sein könnte.
Ergänzung/Nachfrage zu Frage 15, Bezug 2:
15.a. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder das BMVg, um an die entsprechenden, neutralen Informationen zu gelangen?
Das AA, das BMVg sowie insbesondere das Institut für Radiobiologie der Bundeswehr werten zusammen mit Partnerforschungseinrichtungen fortlaufend aktuelle Publikationen zu dem Thema aus. Dabei wird insbesondere Untersuchungen internationaler Organisationen (u.a. UNSCEAR, United Nations Environment Programme), deren Studien und Auswertungen wissenschaftlich unabhängig und neutral erfolgen, eine besondere Rolle beigemessen.
15.b. Sind Gutachten oder Langzeitstudien oder andere Untersuchungen geplant?
Die Bundeswehr hat nie DU-Munition besessen und plant auch nicht, solche zu beschaffen. Insofern sind keine eigenen Studien zu der Thematik vorgesehen. Vgl. dazu auch Antwort zu Frage 15a.
15.c. Wird dabei die chemotoxische Belastung explizit untersucht werden?
Siehe Antwort zu Frage 15.b.
15.d. Welche eigenen Schritte sind hier bis 2020 geplant?
Siehe Antwort zu Frage 15.b.
15.e. Und wie viel Geld ist für diese Untersuchung vorgesehen?
Siehe Antwort zu Frage 15.b.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen zum Thema „Depleted Uranium – Munition“ weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
XXXXX
Oberst i.G.