Der Schwerpunkt des Vortrages ist das Thema Hausdurchsuchung. Welche Rechte und Pflichten haben Sie und welche Rechte und Pflichten haben Polizei und Staatsanwaltschaft? Ein Vortrag von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Dozent für juristische Fragen an der Volkshochschule Velbert/Heiligenhaus. Der Vortrag verzichtet auf Paragrafen und erklärt sehr anschaulich und mit einer Menge Humor, was Sie tun sollten und was Sie auf keinen Fall tun sollten, wenn morgens ums 06:00 Uhr die Beamten vor der Haustür stehen.
“Drüben im Tabakladen gibt es ein Faxgerät.”
Sie haben keine Pflicht zur Mitwirkung, d. h. Sie müssen auch nicht die Tür aufmachen. Aber seien Sie sich über die Konsequenzen Ihres Handels bewusst. An Ende zahlen Sie die Rechnung für die Tür oder den Schlüsseldienst.
″Sie haben das Recht zu schweigen″ ist nicht nur so dahingesagt. Um sich nicht selber zu belasten oder etwas Falsches zu sagen, oder sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen, denken Sie daran, Sie müssen nicht mit den Beamten reden und haben das Recht Ihren Anwalt anzurufen. Sie haben auch das Recht auf eine Kopie des Beschlusses und müssen nichts Unterschreiben, was die Beamten Ihnen vorlegen.
Sie müssen keine Passwörter herausgeben.
Das law blog hat den Grimme Online Award 2011 in der Kategorie „Information“ gewonnen.
https://www.lawblog.de/
Udo Vetter ist verantwortlich für den größten Anwalts-Blog in Deutschland, den „Lawblog.“
Darin berichtet er aus seinem Alltag als Strafverteidiger und von anderen Fällen aus der Rechtspraxis. Dabei setzt er sich kritisch mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und insbesondere der Polizei auseinander.
Quelle: wikipedia
Die Folien der Powerpoint Präsentation können hier heruntergeladen werden.
Der Vortrag zeigt, welche Rechte Betroffene haben und wie sie das Beste aus der Situation machen.
I. Die Durchsuchung
Fahnder kommen immer ungelegen. Umso wichtiger ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Rechte zu kennen
Still dulden oder helfen?
Reden oder schweigen?
Was dürfen/müssen Angehörige bzw. Mitarbeiter ( = Zeugen) an Ort und Stelle sagen?
Kontaktaufnahme mit Rechtsbeistand?
Was darf mitgenommen werden?
Drohung mit Untersuchungshaft?
II. Das Ermittlungsverfahren
Mit dem Abzug der Ermittler eröffnen sich Handlungsspielraum und Handlungsbedarf für den Beschuldigten:
Kontakt mit Polizei/Staatsanwalt;
Akteneinsicht;
Verteidungsschrift;
Drängen auf (teilweise) Herausgabe;
Höchstfristen für Beschlagnahme;
Weitergabe von Informationen/„Verdunkelung“;
Öffentlichkeitsarbeit;
Möglichkeiten für eine frühzeitige Verständigung (Deal).
III. Einzelfragen
Untersuchungshaft;
Einziehung/Verfall;
Quelle: events.ccc.de
[Vortrag] Udo Vetter – Sie haben das Recht zu schweigen 2006 [23C3]
Udo Vetter | Sie haben das Recht zu schweigen |
Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt | 29.12.2006 | 1:11:16min | 23rd Chaos Communication Congress | [23C3] #1346 | Produktion: Chaos Computer Club | Lizenz: Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 2.0 Germany License