Gleichstellung von Mann und Frau? (ohne Worte)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html


Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BgleiG)

Ausfertigungsdatum: 24.04.2015

Abschnitt 5
Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 19 Wahl, Verordnungsermächtigung

(1) In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten werden eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin gewählt. Satz 1 gilt auch für oberste Bundesbehörden mit in der Regel weniger als 100 Beschäftigten. Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin findet in getrennten Wahlgängen nach Maßgabe der allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze statt. Wiederwahlen sind zulässig. Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/BJNR064300015.html


“Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen.”

George Orwell


 

 

Stopp TTIP und CETA (2) | Transparenz im Dunkeln

Im ersten Teil der Serie über die Bürgerproteste gegen TTIP und CETA ging es um die demokratische Legitimation der Abkommen und um die demokratische Entwicklung im Allgemeinen. Das der erste Teil immer noch aktuell ist, zeigen die Äußerungen von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker.
“EU will Ceta ohne nationale Parlamente ratifizieren.” [1]
In diesem Teil steht die Frage nach der Transparenz der Abkommen im Mittelpunkt.
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[Vortrag] Udo Vetter – Sie haben das Recht zu schweigen

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Der Schwerpunkt des Vortrages ist das Thema Hausdurchsuchung. Welche Rechte und Pflichten haben Sie und welche Rechte und Pflichten haben Polizei und Staatsanwaltschaft? Ein Vortrag von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Dozent für juristische Fragen an der Volkshochschule Velbert/Heiligenhaus. Der Vortrag verzichtet auf Paragrafen und erklärt sehr anschaulich und mit einer Menge Humor, was Sie tun sollten und was Sie auf keinen Fall tun sollten, wenn morgens ums 06:00 Uhr die Beamten vor der Haustür stehen.

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