Tomas Kubelik – Wie Gendern unsere Sprache verhunzt [Vortrag]

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Dem aufmerksamen Beobachter des Zeitgeistes ist es mit Sicherheit aufgefallen, dass die Versuche, unsere Sprache zu manipulieren, ausschließlich aus dem politisch linken Spektrum stammen. Umschrieben wird dann immer es mit „politischer Korrektheit“, also eine Korrektur im politischen Sinne.

Von diesem Standpunkt aus betrachtet, erklärt es sich von selbst, dass jeder, der nicht damit  einverstanden ist, wie unsere Sprache verändert werden soll, aus Sicht dieser Linken „rechts“ sein muss. Dies ist allerdings ein logischer Fehlschluss. Denn man muss nicht rechts sein, um sich dem Sprachdiktat dieser Kulturmarxisten widersetzen zu wollen.

In seinem Vortrag „Wie Gendern unsere Sprache verhunzt“ erklärt Dr. Tomas Kubelik nicht nur ausführlich, was das Generisches Maskulinum ist, sondern auch, warum die türkische Gesellschaft (die das generische Maskulinum nicht kennt) besonders gleichberechtigt sein müsste, wenn die feministische Linguistik wirklich sowas wie eine Wissenschaft wäre und nicht nur eine politische, genauer gesagt, eine identitätspolitische Ideologie.

 

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[Zitat] Jordan Peterson über Gleichberechtigung im Maurerberuf

Cayetana Álvarez de Toledo:
„Wer in diesem tyrannischen Patriarchat an der Spitze steht, sind natürlich … Männer.“

Jordan Peterson:
„Einige Männer.“

Cayetana Álvarez de Toledo:
„Weiße Männer.“

Jordan Peterson:
„Nun, das ist eine andere Sache …“

Cayetana Álvarez de Toledo:
„Angelsächsische Männer.“

Jordan Peterson:
„Nun, erstens hängt es davon ab, welches Element der Hierarchie man betrachtet. Und zweitens sind es nicht „die Männer“. Okay? Es ist ein winziger Prozentsatz der Männer, und das ist nicht dasselbe wie „Männer“. Wenn die meisten Männer stehen nicht an der Spitze, und wenn man sich die Leute ansieht, die wirklich ganz unten sind, dann sind das meistens Männer. Es ist also ein kleiner Teil der Männer. Und dann ist das ein sehr willkürlicher Ausschnitt.

(…) Nun, was wollen wir damit eigentlich sagen? „Es gibt eine unverhältnismäßig große Anzahl von weißen angelsächsischen Männern, die Milliardäre sind”. Das kann durchaus sein.

Was genau hat das mit Männern zu tun? Warum ist das eine Sache der Männer? Es ist ja nicht so, dass alle diese Männer so sind. Sie sind es nicht. Sie sind nicht so. Es ist nur ein winziger Teil der Menschen, die so sind und das sind nun mal hauptsächlich Männer. Aber das deutet nicht auf eine grundlegende Unzulänglichkeit der gesamten Sozialstruktur hin. Ich meine, 99% der Maurer sind Männer. Ist das ein Problem? Nun, niemand weist jemals darauf hin. Man braucht nur auf die Website des US-Arbeitsministeriums zu gehen und kann sich die Rangfolge der Berufe nach Geschlecht ansehen. Es gibt etwa 50 Berufe, die zu 95 Prozent und mehr von Männern ausgeübt werden. Man hört nie ein Wort über sie. Und warum?
Weil es sich um staubige, zermürbende, schwierige, handelsbezogene, intensive, mühsame Jobs im Freien handelt. Das ist der Grund!
Und warum kämpfen wir dann nicht für die Gleichstellung, die Gleichberechtigung der Geschlechter unter den Maurern, mit Zwang? Sagen wir, ab jetzt geht es per Anordnung. 50% der Frauen wollen Krankenschwester werden. Auf gar keinen Fall. Also, ab auf die Baustelle mit Ihnen.“

Jordan Peterson

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Gleichstellung von Mann und Frau? (ohne Worte)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html


Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BgleiG)

Ausfertigungsdatum: 24.04.2015

Abschnitt 5
Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 19 Wahl, Verordnungsermächtigung

(1) In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten werden eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin gewählt. Satz 1 gilt auch für oberste Bundesbehörden mit in der Regel weniger als 100 Beschäftigten. Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin findet in getrennten Wahlgängen nach Maßgabe der allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze statt. Wiederwahlen sind zulässig. Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/BJNR064300015.html


“Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen.”

George Orwell