„Ohne die Freiheit des Denkens kann es keine Weisheit geben, und ohne die Freiheit der Rede keine öffentliche Freiheit, die das Recht eines jeden Menschen ist, soweit er damit nicht das Recht eines anderen verletzt oder beeinträchtigt: Und dies ist die einzige Prüfung, die sie erleiden sollte, und die einzigen Grenzen, die sie kennen sollte.
Dieses heilige Privileg ist so wesentlich für freie Regierungen, dass die Sicherheit des Eigentums und die Freiheit der Rede immer zusammen gehen; und in diesen elenden Ländern, in denen ein Mann nicht seine Zunge sein Eigen nennen kann, kann er kaum irgendetwas anderes sein Eigen nennen.
Wer die Freiheit einer Nation stürzen will, muss zunächst damit beginnen, die Redefreiheit zu unterdrücken; eine schreckliche Angelegenheit für Landesverräter.“
Benjamin Franklin
Quellennachweis:
Benjamin Franklin (1706-1790),
US-amerikanischer Staatsmann, Naturwissenschaftler und Schriftsteller
https://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin_Franklin
engl. original:
„Without Freedom of Thought, there can be no such Thing as Wisdom; and no such Thing as publick Liberty, without Freedom of Speech; which is the Right of every Man, as far as by it, he does not hurt or controul the Right of another: And this is the only Check it ought to suffer, and the only Bounds it ought to know.
This sacred Privilege is so essential to free Governments, that the Security of Property, and the Freedom of Speech always go together; and in those wretched Countries where a Man cannot call his Tongue his own, he can scarce call any Thing else his own.
Whoever would overthrow the Liberty of a Nation, must begin by subduing the Freeness of Speech; a Thing terrible to Publick Traytors.“
https://founders.archives.gov/documents/Franklin/01-01-02-0015
Übersetzung: skynetblog.de
Porträt des Benjamin Franklin
Porträt des Benjamin Franklin (1783)
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Diese Mediendatei ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten. Dies gilt für US-amerikanische Werke, deren Urheberrecht erloschen ist, üblicherweise, weil ihre Erstveröffentlichung vor dem 1. Januar 1926 liegt.