Verfassungsklage “Nein zu CETA” unterschreiben

Marianne Grimmenstein-Balas konnte für ihre Verfassungsbeschwerde über 50.000 Bürger mobilisieren, die sich der Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des CETA-Abkommens angeschlossen haben. Professor Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat die Klage vorbereitet und eingereicht. Die Frist um sich an der Klage zu beteiligen ist seit dem 12. März 2016 beendet.
Lesen Sie hier ein Interview mit Professor Dr. Andreas Fisahn in der
Neue Westpfählische” vom Februar 2016.


“Nein zu CETA”

Bis zum Herbst 2016 kann aber noch die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet werden, die das Bündnis aus “foodwatch”, “Mehr Demokratie” und “Campact” initiiert hat. Diese Verfassungsbeschwerde wird von dem Völkerrechtler Professor Dr. Bernhard Kempen rechtlich vertreten. Bisher (03.08.2016) haben über 100.000 Bundesbürger als Nebenkläger mit ihren Vollmachten die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet und damit ist “ist die Verfassungsbeschwerde “Nein zu CETA” schon jetzt die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik”.

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Wenn Sie Interesse haben, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, beachten Sie folgende Hinweise:

  • öffnen Sie die Internetseite
  • füllen Sie das Adressformular  aus
  • drucken Sie die Vollmacht aus und unterzeichnen Sie diese handschriftlich (Unterschriften per Fax oder Scan werden vom Gericht nicht berücksichtigt)
  • Formular an die angegebene Adresse schicken.
    Postfach CETA-Klage
    99066 Erfurt
  • mit 70 Cent frankieren.

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

“Mit dem hier bereitgestellten Formular geben Sie unserem Prozessvertreter Prof. Dr. Bernhard Kempen die Vollmacht, auch in Ihrem Namen gegen CETA vor Gericht zu ziehen. Für Sie sind damit keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen verbunden.”


Fragen und Antworten (FAQ) zur Verfassungsbeschwerde als PDF:

FAQ – CETA-Verfassungsbeschwerde


Weitere Informationen finden Sie auch hier:

www.mehr-demokratie.de

www.campact.de

www.foodwatch.org


Hier finden Sie das Gutachten “Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden” von Professor Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen), dass im Auftrag des “Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg” erstellt wurde. (PDF 42 Seiten).

“Das beste Wahlrecht nutzt nichts, wenn diejenigen, die Sie gewählt haben in den Deutschen Bundestag nichts mehr zu entscheiden haben. Und genau da liegt das Problem auch bei Ceta.”
Professor Dr. Bernhard Kempen

Quelle:  www.deutschlandfunk.de  |  30.05.2016


Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat im Juli 2016 beim Bundesverfassungsgericht eine Klageschrift gegen das CETA-Abkommen eingereicht.


 

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