[Gutachten] Auswirkungen von CETA (Martin Nettesheim)

Hier finden Sie das Gutachten von Professor Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen), dass im Auftrag des “Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg” erstellt wurde. Untersucht wurden “Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden”.

Informationsfreiheit

“Etwas kurios ist die Tatsache, dass das ursprüngliche Gutachten schon seit dem 8. Januar und die aktualisierte Version bereits seit März vorlag aber erst jetzt veröffentlicht wurde. Zufälligerweise kurz nachdem Mehr Demokratie e.V. eine Anfrage über das 2015 neu eingeführt Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe des Gutachtens gestellt hatte. Dass die brisanten Ergebnisse nicht sofort veröffentlicht wurden, hat die dringend notwendige Debatte zu den realen Gefahren von CETA weiter hinaus gezögert. Es ist genau diese Art von Zurückhaltung relevanter Informationen, die es Landwirtschaftsminister Hauk erlaubte noch letzte Woche die unzähligen Argumente der CETA und TTIP-kritischen Bewegung als bloße „Angstmacherei“ abzutun und als „politisches Instrument für Organisationen, die damit Geld verdienen wollen, um ihre eigene Arbeit zu finanzieren“.”

Quelle:  www.mitentscheiden.de  |  Sarah Händel (Mehr Demokratie e.V)


“Was Nettesheim dann herausfand, hat es in sich. Denn: Der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge ist alles andere als wasserdicht. Die Ausnahmen, die die EU und Deutschland in das Abkommen hineingeschrieben sind, lassen jede Menge Unklarheiten.

Musste darum sein Gutachten vor der Landtagswahl erst einmal eine Weile in der Schublade liegen, und wurde erst nach der Wahl veröffentlicht? Die Veröffentlichung erfolgte rein zufällig kurz nachdem Mehr Demokratie e.V. eine Anfrage auf Herausgabe des Gutachtens über das neue Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte.”

Quelle:  blog.campact.de  |    |  Jörg Haas


Was sagt Kretschmanns Sprecher zu diesen Vorwürfen?

“Die Bitte von „Mehr Demokratie“, die Studie zu bekommen, wurde vom Staatsministerium zunächst abgelehnt – mit Verweis darauf, dass es noch nicht abschließend bewertet sei. Erst als der Verein einen offiziellen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellte, gab das Haus von Winfried Kretschmann nach – wohl im Wissen, dass man im Zweifel vor Gericht ohnehin unterliegen würde.

Seit dieser Woche steht die Studie darum nun im Internet – auf einer untergeordneten Webseite der Landesregierung. Eine Pressemitteilung gibt es dazu ebenso wenig wie eine Bewertung. Über die Suchfunktion von der Homepage aus ist das Gutachten nicht zu finden.

Kretschmanns Sprecher Arne Braun weist den Vorwurf zurück, dass die Studie aus inhaltlichen Gründen zurückgehalten wurde: „Zu der Zeit war Wahlkampf, und da war Ceta kein politisch virulentes Thema“.”

Quelle:  www.taz.de  |  26.05.2016  |  Malte Kreutzfeldt


Herrschaftswissen?

Im Landtagswahlkampf 2016 war CETA also “kein politisch virulentes Thema”. Und darum wird das Gutachten mehrere Monate nicht veröffentlicht? Dies ist nur eine der möglichen Erklärungen. Ein Blick in das Landtagswahlprogramm 2016 der Gruenen (Baden-Württemberg) und ein Vergleich mit dem Gutachten von Professor Dr. Martin Nettesheim zeigt, dass die Gruenen (in deren Auftrag das Gutachten erstellt wurde, Winfried Kretschmann) CETA ablehnen müssten, wenn sie denn wirklich wollen würden, was sie sagen.
Den schon in der Zusammenfassung am Anfang des Gutachtens steht:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt. Dies gilt auch dann, wenn man in Rechnung stellt, dass diese Verbände in den von CETA erfassten Sachbereichen nur beschränkte Handlungskompetenzen haben und vielfältigen grundgesetzlichen, gesetzlichen und EU-rechtlichen Bindungen unterliegen.” (Nettesheim, 2016, Seite 2)
“Nach heutigem Kenntnisstand lehnen wir GRÜNE CETA ab. Insbesondere das Thema Schiedsgerichte sehen wir sehr kritisch. Darum muss die Bundesregierung CETA zwingend nachverhandeln, weil Privilegien für internationale Investoren in diesem Abkommen nach wie vor vorgesehen sind und damit US-Unternehmen die Möglichkeit erhalten würden, mittels kanadischer Tochterfirmen Schiedsgerichtsverfahren gegen EU-Staaten durchzuführen. Mit der neu gewählten kanadischen Regierung sehen wir eine neue Chance, CETA noch zu verändern.
Die öffentliche Daseinsvorsorge – wie etwa die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen oder die Gesundheitsversorgung – braucht Bestandsschutz und muss aus den TTIP-Verhandlungen explizit ausgenommen werden. Dies gilt auch für die sensiblen Bereiche Kulturgüter, Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Diese Bereiche müssen auch in Zukunft von staatlicher Seite aus regulierbar sein.
Nur die Herausnahme der im Gemeinwohlsinne nicht verhandelbaren Bereiche aus den Verhandlungen kann ausschließen, dass sie als Dispositionsmasse für einen Kompromiss enden. Handelsabkommen dürfen weder direkten noch indirekten Druck zur weiteren Liberalisierung und Privatisierung von Daseinsvorsorgebereichen ausüben oder Möglichkeiten zur Rekommunalisierung, etwa im Energiebereich, einschränken.
Wir halten die Verhandlungsmandate der EU-Kommission bei TTIP und TISA für inhaltlich falsch. Wir fordern einen Neustart der Verhandlungen nach diesen Maßstäben.”
Quelle: www.gruene-bw.de | Landtagswahlprogramm 2016 | PDF S. 43+44

Zum schluss noch ein Hinweis:

Das Thema Herrschaftswissen wurde in dem Beitrag
Stopp TTIP und CETA (2) | Transparenz im Dunkeln vom 02.07.2016 schon angesprochen und Gutachten die in Schubladen liegen bleiben, ergänzen dieses Szenario.


Gutachten:

Professor Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen), Januar 2016
Im Auftrag des “Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg”
PDF 42 Seiten

 

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