Vorurteilskriminalität (1) Was ist Hate Speech?

Vorurteilskriminalität (1) Was ist Hate Speech?

Eine Definition von „Hate Speech“ könnte helfen, die aktuelle Debatte zu Versachlichen, in der sich derzeit zu viele Schlagworte wiederfinden.
Der Begriff ist aber falsch gewählt.
Ein Vorwurf, der den Verantwortlichen Akteuren für die aktuelle Kampagne gegen Hate Speech in sozialen Netzwerken durchaus gemacht werden kann. Durch die Verwendung wird bewirkt, dass sich ein ungenauer Begriff immer weiter etabliert.

Diese Beitragsserie geht zuerst auf den Begriff der Vorurteilskriminalität ein und vergleicht diesen mit dem Begriff „Hate Speech“. Im Ergebnis zeigen die Differenzen, um was es sich bei dem Wording „Hate Speech“ handelt. (Teil 1).


Vorurteilskriminalität (1) Was ist Hate Speech?
Vorurteilskriminalität (2) Das Problem der fehlenden Definition
Vorurteilskriminalität (3) Die Kampagne
Vorurteilskriminalität (4) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Vorurteile

Im Allgemeinen sind Vorurteile nicht immer negativ besetzt, sondern sind
„vorab wertende Urteile“.

Vorurteile lassen sich (durch das Vermitteln von Informationen) auflösen. Emotionen sind dies bezüglich wie Windmühlen.
Vorurteile und Straftaten lassen sich in einem juristischen Rahmen genau definieren. Emotionen sind für eine solche Klassifizierung eher ungeeignet. Der Begriff Hate Speech wirkt daher wie ein Diffusor. Eigentlich schon definierte Straftaten werden mit emotionalen Attributen versehen.


Vorurteilskriminalität.

Das Erscheinungsbild der Vorurteilskriminalität ist gezeichnet durch eine Handlung, die aufgrund von Vorurteilen ausgeführt wurde und strafbar ist, zum Beispiel eine Körperverletzung oder Beleidigung.


Es überrascht nicht, dass die Bezeichnung für das neue Problemfeld noch nicht gefestigt ist. International eingeführt ist die Bezeichnung Hate Crime (Hasskriminalität), die inhaltlich wegen der alleinigen Berücksichtigung der Tatmotivation aber missverständlich ist und insbesondere die entscheidende gesellschaftliche Dimension der Gemeinschaftsschädigung außer Betracht lässt. Deshalb findet sich international auch die Bezeichnung Bias Crime. Wegen der genaueren Inhaltsangabe zum Erscheinungsbild dieser Kriminalitätsform wird letzterer Begriff hier übernommen und das zu bearbeitende kriminologische und kriminalpolitische Problemfeld als Vorurteilskriminalität begriffen.
Hasskriminalität ist ein synonymer Ausdruck.
(Rössner, Bannenberg, Coester, 2003) [1]


Bei der Vorurteilskriminalität müssen die Gruppendynamischen Prozesse eine Berücksichtigung finden

„Zentrales Element der Vorurteilskriminalität ist die Gewalthandlung gegen Mitglieder anderer Gruppen (z. B. Rasse, Nationalität, Religion, Politik, Behinderung oder Sexualität, Anmerk. d. Red.).
Der Täter nimmt zum Zeitpunkt der Handlung das Opfer als Mitglied einer Gruppe wahr, die sich von einer für ihn wichtigen Eigengruppe unterscheidet. Hass mag dabei eine Rolle spielen, denkbar sind aber auch andere begleitende Emotionen oder auch immanent rationale Handlungen.

In dieses Verständnis von Vorurteilskriminalität fließen theoretische Vorstellungen über Gruppenprozesse und soziale Ausgrenzungsprozesse ein: Zugrunde gelegt wird die Annahme, dass Gruppen wesentlich durch Identifikationsprozesse entstehen. Ob eine solche Gruppenmitgliedschaft dann handlungswirksam wird – nach innen in Bezug zu Mitgliedern dieser Gruppe oder nach außen gegenüber anderen Gruppen, beispielsweise in Form von Vorurteilskriminalität – hängt vom Kontext ab. Die Wahl von Gruppen, mit denen Menschen sich identifizieren, ist nicht beliebig. Gesellschaftliche Definitionsprozesse bestimmen mit, was als Eigengruppe, was als Fremdgruppe überhaupt in Frage kommt.“
(Marc Coester, krimlex.de) [2]


Das Wording

Durch einen Spin wurde aus Vorurteilskriminalität das Schlagwort Hass-KriminalitätDamit lässt sich in den Medien (Public Relations) definitiv besser arbeiten als mit Vorurteilskriminalität. Hass-Kriminalität ist kurz, prägnant und … ungenau.

„In der US-amerikanischen Fachdebatte wird aufgrund der terminologischen Unklarheit das Phänomen als bias crime (vorurteilsgeleitete Straftat, Vorurteilskriminalität) bezeichnet, da gerade das Vorurteil (und nicht der Hass) leitendes Motiv der Handlungen darstellt. Allerdings hat sich der Begriff hate crime in den Medien, der Politik und Bevölkerung so durchgesetzt, dass eine Umbenennung kaum möglich erscheint.“ wikipedia [3]

„Im Einzelfall kann es schwierig sein, eine Straftat eindeutig als hate crime einzustufen, da die subjektiven Motive hinter einer Straftat schwer nachzuweisen sind. […]
Von den hier zugeordneten Gewaltverbrechen, der gefährlichen Drohung und Sachbeschädigungen zur Einschüchterung ist meist die Hate Speech (Hassrede) abzugrenzen, die nach unterschiedlichen Bedingungen oft durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.“ wikipedia [3]


Das Wort Hassverbrechen blendet auch die Tragweite von Vorurteilskriminalität aus.

Die besondere Gefährlichkeit der vorurteilsbedingten Gewaltkriminalität liegt in ihrem Angriff auf die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in der zivilisierten Gesellschaft: die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert.

(Rössner, Bannenberg, Coester, 2003) [1]


Was ist „Hate Speech?“

Der Begriff ist nicht definiert. [4]
Er ist ein Deutungsrahmen (Frame), in dem sich eine Definition bewegen kann. Wer die Möglichkeit der Deutungshoheit besitzt, kann bestimmen was „Hate Speech“ ist und was nicht.


Eine Definition ist nicht ganz einfach. Um ein Hassverbrechen als ein solches zu identifizieren, braucht es (nachweislich) zwei Motivationen (beide Motive). Zum einen den Hass (Emotion) und zum anderen die auf Vorurteilen basierenden Elemente, die dann zusammen zu einer (Strafbaren) Handlung (Gewalt, Beleidigungen) führen, der Hass-Kriminalität (Hass-Verbrechen).
Aber es ist nicht immer deutlich, ob der Anwender sich diesen Umständen völlig bewusst ist. „Hate Speech“ und „Hate Crime“ unterstellen das schon im Wortsinn pauschal, aber es muss nicht immer stimmen.


Der Begriff Hate Spech (Hass-Sprache) wird von Hate Crime (Hass-Verbrechen) weitergeleitet. Hass-Verbrechen sind also Straftaten die aufgrund von Hass begangen werden. Hass ist eine Emotion. Hass-Sprache ist demnach eine negativ strukturierte, emotional aufgeladene (meistens herabwürdigende) Anwendung von Sprache.


Wie auch bei anderen Begriffen, wird mit dem Vorwort Hass, dem folgenden Wort ein Attribut zugeschrieben (Priming). Hass-Sprache folgt dem rhetorischen Trend von
Wut-Bürger, Gut-Menschen und Besorgten-Bürgern. Damit wird eine Motivlage dargestellt, die im irrationalen verwurzelt ist oder in einer Emotion. Und da Wut und Hass auch nicht rational sind, muss diesen irrationalen Meinungen nicht mehr mit Logik begegnet werden, es würde nach dieser Definition auch keinen Sinn ergeben.
Eine sachliche Auseinandersetzung findet dadurch nicht mehr statt.


Ein weiterer Aspekt der Diffusion.

Wird aufgrund einer Emotion (Hass) eine strafbare Handlung (Hass-Verbrechen) ausgeführt, besteht die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine Affekthandlung handeln könnte, die wiederum zu einer (verminderten) Schuldunfähigkeit des Täters führen kann und damit zu einer geringeren Strafe.
Vorurteilskriminalität kennt die Frage der Schuldunfähigkeit durch (blinden) Hass nicht und Hass-Kriminalität stellt sie erst nicht.


Entmenschlichung durch Sprache

Die Entmenschlichung des Anderen durch die Verwendung bestimmter Sprachregelungen, ist die Verbindung zwischen „Hate Crime“ (Hate Speech) und Vorurteilskriminalität.
Die Anwendung soll erniedrigen, entwürdigen, beleidigen und auch (oder vor allem)  Entmenschlichen. Damit kann verbale Gewalt zu einer Vorstufe von realer Bedrohung und Gewalt werden. Eine verbale Entmenschlichung hat nur den einen Sinn, die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung zu senken. Beispiele wie dies funktioniert, gibt es viele. Parasiten, Bullen- oder Kapitalistenschweine, linke Zecken, braune Ratten, Ungeziefer, Sozialschmarotzer usw.

Hate Speech wäre dann eine verbale Straftat (Drohung, Beleidigung, Volksverhetzung) die vom Täter wegen seines Hasses auf das Opfer oder die Opfergruppe begangen wurde.


Die fünf Dimensionen der Hassrede nach Jörg Meibauer (2013).

Hassrede kann:
  • direkt oder indirekt sein
  • offen oder verdeckt sein
  • durch Autorität und Macht gestützt sein
  • begleitet oder nicht begleitet sein von Gewalt
  • mehr oder minder stark sein

Während der sprachliche Ausdruck von Hass als Rede (‚parole‘ im Sinne von Ferdinand de Saussure) sicher zum Kern des Hassausdrucks gehört, ist einsichtig, dass Hass auch nicht-verbal ausgedrückt werden kann, z. B. durch eine verächtliche Mimik, durch Gestik und nicht zuletzt durch Bilder. Oft werden diese sprachlichen und nicht-sprachlichen Modalitäten miteinander kombiniert.

Hassrede kann sehr viele unterschiedliche Formen annehmen, so dass es nicht immer einfach ist, sie zu entdecken. Oder umgekehrt: Hassrede soll nicht jederzeit von allen Beteiligten an einer Kommunikation entdeckt werden, sie benötigt Strategien der Verschleierung und Tarnung.


So kann Hassrede erstens direkt oder indirekt sein:
1a. Du schwule Sau!

1b. Meine Putzfrau ist echt gut, obwohl sie Türkin ist.

Während (1a) eine direkte Herabsetzung darstellt, wird die abwertende und generalisierende Haltung gegenüber Türk(inn)en in (1b) indirekt ausgedrückt.

Hassrede kann zweitens offen oder verdeckt sein. Offene Hassrede findet sich in vielen Internetforen, die explizit zur Hassrede einladen. Sie kann sich aber auch verdeckt in Publikationen oder Internetforen finden. Zum Beispiel kann eine Diskussion in TV-Gesprächsrunden über die „Integrationsunwilligkeit“ von Ausländern Teil einer Hassrede sein. Hassrede kann drittens durch Autorität und Macht gestützt sein oder nicht. Wir finden staatliche Hassrede, Hassrede von Minderheiten gegen eine unterdrückende Majorität, aber auch Hassrede von Minoritäten untereinander, zum Beispiel von Marokkanern gegenüber Türken und umgekehrt in Deutschland.

Darüber hinaus kann Hassrede viertens begleitet oder nicht begleitet sein von Gewalt. Es kann sich bei der Hassrede um einen bloß verbalen Hassausdruck handeln, aber es kann auch Hassrede geben, die mit physischer Gewaltanwendung kombiniert wird. Oft dient Hassrede der Vorbereitung von Gewaltanwendung. Krämer (2010) argumentiert, dass man verbale und physische Gewalt konzeptuell nicht vermischen sollte. Man kann die „bloß“ verbale Gewalt durchaus als einen kulturellen Fortschritt gegenüber der brutalen physischen Gewalt betrachten. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass fortgesetzter Hassausdruck zu psychischen und physischen Schäden bei den Opfern führen kann.

Hassrede kann schließlich fünftens mehr oder minder stark sein. Zum Beispiel ist
kraut als Bezeichnung für einen Deutschen sicher weniger stark als Nazischwein.
Man darf auch nicht vergessen, dass Hate Speech sich zum Teil humoristisch tarnt, zum Beispiel in Verbindung mit ethnischen Witzen. Auch in diesem Zusammenhang lässt sich argumentieren, dass ethnische Witze auch Hass zwischen Bevölkerungsgruppen dämpfen können. Diese fünf Dimensionen der Hassrede geben schon einen Eindruck von der Komplexität des Themas.
(Meibauer et al., 2013) [5]

Hassrede oder nicht?

Hier wird sehr deutlich, warum eine Zuordnung so schwierig ist. Nach Meibauer ist es auch eine (indirekte) Hassrede zu sagen: „Meine Putzfrau ist echt gut, obwohl sie Türkin ist“. Andere werden in dieser Aussage keinen Hass erkennen. Aber dennoch eine Aussage, die diskriminierend und von Vorurteilen geprägt ist.

Aber der Nachweis, dass hier auch Hass ein Faktor ist, muss erst noch erbracht werden. Wie schon erwähnt, unterstellen die Worte „Hate Speech“ und „Hate Crime“ das immer pauschal.
Weiter schreibt Meibauer, die „Kategorisierung ist ein natürlicher kognitiver Vorgang“. Ein sehr wichtiger Aspekt, der in der Debatte selten Aufmerksamkeit bekommt. Nicht die Kategorisierung an sich ist Hassrede, sondern der Ausdruck von Hass aufgrund einer bloßen Kategorisierung und die damit einhergehende Diskriminierung (Graumann/Wintermantel 2007)“. (Meibauer et al., 2013) [5]


An dieser Stelle wird oft das Argument von den versteckten Codes in die Debatte eingebracht. Zu den subjektiv definierten Codes an anderer Stelle mehr.


Die Analyse der Amadeu Antonio Stiftung.

„Hassrede (Hate Speech) ist kein sprachwissenschaftlicher, sondern ein politischer Begriff mit mehr oder weniger starken Bezügen zu juristischen Tatbeständen.“

„Sprachwissenschaftliche Definitionen orientieren sich allgemein an dieser politischen Definition.“
Anatol Stefanowitsch [6]


Die Aussage, dass die Wissenschaft sich an der Politik orientiert und nicht die Politik an der Wissenschaft, sollte jedem zu denken geben.


Die Definition der Stiftung nimmt die Beispiele von Jörg Meibauer (2013) auf und folgt deren Beschreibung. („Meine Putzfrau ist echt gut, obwohl sie Türkin ist.“)

Ein Satz wie »Er ist Grieche, aber total fleißig« scheint ja einem speziellen Griechen eine positive Eigenschaft zuzuschreiben. Durch die Verbindung der beiden Satzteile mit dem Wort »aber« wird jedoch kommuniziert, dass der Fleiß der betroffenen Person unerwartet ist; das kann sie aber nur vor dem Hintergrund der Annahme sein, dass Griech/innen normalerweise faul seien.

Politische Gruppen verwenden diese Strategie der impliziten Hassrede häufig: Wenn eine Partei etwa ständig betont, dass Migrant/innen willkommen seien, »solange sie sich an unsere Gesetze halten«, ist dies ja zunächst eine fast schon trivial harmlose Aussage, denn selbstverständlich sollen sich alle Menschen an Gesetze halten. Die Aussage wird aber dadurch zu einer Verunglimpfung von Migrant/innen, weil sie nur dann einen Sinn ergibt, wenn wir annehmen, dass Migrant/innen sich normalerweise nicht an Gesetze halten.

Schließlich fassen einige Autor/innen auch solche Fälle unter den Begriff der Hassrede, in denen eine Bevölkerungsgruppe dadurch herabgewürdigt oder verunglimpft wird, dass sie in Zusammenhängen unerwähnt bleibt, in denen sie eigentlich erwähnt werden müsste; im konkreten Fall ist das nicht immer eindeutig festzustellen, aber als Tendenz über verschiedene Situationen hinweg lässt es sich durchaus erkennen, etwa bei der systematischen Nicht-Erwähnung schwarzer Menschen, durch die dieser Gruppe implizit die Existenz abgesprochen wird (siehe Hornscheidt/Nduka-Agwu 2012).

Anders gesagt: Es ist durchaus möglich, sprachlich Hass gegen Personen oder Gruppen auszudrücken, ohne diesen Hass tatsächlich zu empfinden oder auslösen zu wollen (z.B. aus Unkenntnis der Bedeutung bestimmter Wörter oder im Rahmen einer misslungenen Satire). In der öffentlichen Diskussion wird der intentionalen Definition häufig eine Definition aus Betroffenenperspektive entgegengesetzt: Hassrede liegt dann vor, wenn es Menschen gibt, die sich durch diese Rede herabgesetzt oder verunglimpft fühlen. Als Grundlage einer Definition ist die Betroffenenperspektive sicher besser geeignet als die Intention des Sprechenden. Sie darf allerdings nicht individualisiert verstanden werden – wodurch sich jemand herabgesetzt oder verunglimpft fühlt, kann von Person zu Person und von Situation zu Situation sehr unterschiedlich sein.
Anatol Stefanowitsch [6]


Die Diffusion.

Weiter ist es logisch davon auszugehen, dass Hass-Sprache sowohl aus der Sicht der Sprechenden als auch aus Sicht des „herabgesetzten“ betrachtet werden kann.

„Als Grundlage einer Definition ist die Betroffenenperspektive sicher besser geeignet als die Intention des Sprechenden. Sie darf allerdings nicht individualisiert verstanden werden – wodurch sich jemand herabgesetzt oder verunglimpft fühlt, kann von Person zu Person und von Situation zu Situation sehr unterschiedlich sein.“

Richtig ist, dass Rassismus von anderen Rassisten oft nicht als Rassismus erkannt wird. Das subjektive Empfinden kann aber nicht zu einer klassifizierung der Delikte führen.


Der Begriff „Hate Speech“ lässt sich hier sogar immer noch weiter und diffuser ausdehnen. Indirekter Hass der sich versteckt und damit als solcher auch nicht belegt werden kann. Der Text ergänzt die Beispiele von Jörg Meibauer (2013):
„Es ist durchaus möglich, sprachlich Hass gegen Personen oder Gruppen auszudrücken, ohne diesen Hass tatsächlich zu empfinden oder auslösen zu wollen“.

Könnte dies in Bezug auf Hass-Kriminalität somit bedeuten, dass es in Zukunft auch Hass-Verbrechen ohne einen Täter oder ohne ein Opfer geben könnte?
Wie sollte ein Rechtsstaat dann damit umgehen? Wie soll ein Gericht „Hass“ beweisen?
Und was befähigt Mitarbeiter privater Unternehmen dazu, hier ein (Vor)Urteil zu sprechen?


Ein sehr Lesenswerter Beitrag über Hasskriminalität

Das Gefühl des Hasses ist geprägt von empfundener Feindschaft, Widerstreben, Ablehnung, Zorn, Ekel und Verachtung.

Der Begriff [des Hasses, Anmerk.] wird nicht einheitlich definiert und inflationär gebraucht. Hassgewalt oder Hasskriminalität bezieht sich zunächst auf physische Handlungen und ist meist gegen Menschen, die fremd für den Täter sind, gerichtet. Fremdheit im Sinne von unvertraut und unbekannt wird im Kontext von hasskriminellen Handlungen als Ausschlusskriterium definiert. Sie ist das Zeichen für Nichtzugehörigkeit.
 
Diese Nichtzugehörigkeit ist eine Negativdefinition des eigenen Kollektivs, das sich in den betroffenen Kreisen durch fremdenfeindliche Einstellungen zu festigen sucht. Kognitive Überzeugungen über die Lebensrealität der vermeidlichen Fremden sind meistens die wichtigste Ursache einer Feindseligkeit, die nicht zwingend auf Vorurteilen basiert und durch Gewaltrituale gestärkt und reproduziert wird. […]
 
So ziemlich jede durch ein bestimmtes Merkmal gekennzeichnete Gruppe oder Gemeinschaft kann aufgrund dessen Gegenstand einer Hassideologie werden: Homosexuelle Menschen als „abartig“ einzustufen, ist die Basis, ihnen das Recht auf Leben abzusprechen. Der Polizisten als bewaffneter und uniformierter Systemknecht, der bei einer Demonstration das Recht von Mitgliedern der rechtsgerichteten NPD schützt, darf mit allen Mitteln angegriffen werden.
Gewalthandlungen sind also aus Sicht der Täter durch ein empfundenes negatives Merkmal gerechtfertigt und sogar notwendig. In ihrer Konsequenz untergraben sie die rechtstaatliche und demokratische Ordnung und verletzen die Menschenrechte der Opfer; dabei verursachen sie tiefgreifende psychische, physische und soziale Schäden bei allen direkt und auch indirekt Betroffenen.

Dr. Marwan Abou-Taam und Dorothee Dienstbühl  |  September 2012  [7]


Definition und Prävention.

Die Kampagne gegen „Hate Speech“ hat den falschen Begriff „Hate Speech“ weiter etabliert. Dieses Wording wurde in der Umgangssprache verankert. Die Antwort auf die Frage wie gegen Emotionen angegangen werden soll oder was diese Ausgelöst hat, wird der Öffentlichkeit immer noch geschuldet. Gegen Vorurteile vorzugehen wäre der weit klügere Weg gewesen.
Das Argument, für Informationen seien die hassenden Bürger nicht mehr empfänglich führt in eine Sackgasse. Anstatt mit Aufklärung durch Informationen wird mit
Public Relation reagiert. Die Wurzeln des Problems werden auf diese Weise nicht sichtbar und auch nicht erreicht. So wird dieses Problem langfristig nicht gelöst.

Cyber-Hass?

Es geht auch nicht um „Online-Probleme“. Cyber-Kriminalität gibt es in dem Sinne nicht.
Es gibt zwar Kriminalitätsformen, die in der Durchführung nur Online möglich sind (zum Beispiel Fishing), Offline aber ebenfalls unter das Strafrecht fallen. Es gibt keinen Rechtsfreien-Cyberraum. Ein Betrug ist Online wie Offline strafbar, wird aber Online mit anderen Mitteln durchgeführt und ebenso auch aufgeklärt.
Diese Cyberdebatte ist ein Theaterstück.

Die Studie (Rössner, Bannenberg, Coester, 2003) gibt verschiedene Empfehlungen für eine Präventionsarbeit.

  • Primäre Prävention von Hasskriminalität stützt sich vor allem auf zwei Komponenten: Erziehung zur Toleranz und zur Aggressionsbeherrschung.
  • Prävention von Hasskriminalität muss möglichst früh einsetzen.
    Die Erziehung in Kindergarten und Schule ist daher von besonderer Bedeutung.
  • Die künftigen Arbeiten sollen sich deshalb nicht vorrangig auf die Entwicklungen neuer Methoden, sondern auf die flächendeckende Umsetzung empfehlenswerter Projekte konzentrieren.
  • Die vorhandenen Ansätze müssen aber weiterentwickelt werden.
    Deshalb müssen alle Projekte in stärkerem Maße als bisher evaluiert, dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • Prävention von Hasskriminalität kann nur erfolgreich sein, wenn sie von einer konsequenten Ahndung entsprechender Taten begleitet wird. Hierbei kommt es nicht auf die Härte der Strafen an, sondern darauf, dass der Staat nach jeder Tat möglichst schnell und in einer für die Betroffenen und die Öffentlichkeit sehr deutlichen Weise ein Signal setzt, dass er fremdenfeindliche Taten und andere Formen der Gewaltkriminalität gegen Gruppenangehörige nicht duldet.
    (Rössler et al., 2003) [1]

Task Force.

Der letzte Punkt, die „schnelle und konsequente Ahndung der Taten“, (Rössler et al., 2003) wurde 2015, also zwölf Jahre später, in Form einer Arbeitsgruppe für das Internet (Task Force) vom BMJV umgesetzt.

Gibt es weitere mögliche Faktoren?

Ein weiterer Faktor für das vermehrte erscheinen von aggressiven Verhalten (nicht von politischer Gewalt) könnte ein steigendes Stresslevel sein.
Jeder fünfte Deutsche fühlt sich dauerhaft gestresst. Das geht aus den Studien der Technikerkrankenkasse (2013 und 2016) hervor. [8] [9] Stress kann zu erhöhter Reizbarkeit führen und Reizbarkeit ist eine Störung im Reiz-Reaktions Muster. Das Verhältnis zwischen dem Reiz und der Reaktion kann aus dem Gleichgewicht geraten. Wir können demnach anders reagieren (Handlung, verbal) wenn wir uns gestresst oder unter Druck gesetzt fühlen. Angst vor Terror, dem Arbeitsplatzverlust, Stress in der Familie, finanzielle oder gesundheitliche Probleme können ebenfalls zu einer dauerhaften Stresssituation führen.

Auch eine Reizüberflutung kann ein Auslöser für ein erhöhtes Stresslevel sein. Nachrichten, Werbung, Straßenlärm, Musik, Bilder, soziale Kontakte bringen uns Reize entgegen. Diese müssen (optimaler Weise) irgendwann verarbeitet werden. Aber wann schalten wir mal ab, bzw. aus? Die Geräte bleiben meist auf Empfang.
Ein permanentes Überangebot.

Es kann der (subjektive) Eindruck entstehen, dass ein gestiegenes Aggressionslevel überall anzutreffen ist. Im Straßenverkehr, in den Behörden, im Internet, sonst wo. Die Frage ist, ob es Gründe dafür gibt, dass sich die gesellschaftlichen Stimmungen so verändern können. Warum reagieren die Menschen so gereizt, dass sie zum Beispiel auf einen dummen Onlinekommentar, mit noch weitaus dümmeren Kommentar reagieren müssen? Ein Bekenntnis zum eigenen Kontrollverlust?


Und Ja, mir ist der Unterschied zwischen Stress und Rassismus bewusst.
Es ist eine Frage, warum so viele Menschen aus der Haut fahren. Es ist ja nicht so, dass nur Rassisten in sozialen Netzwerken andere Beleidigen, sondern auch Linksextremisten und religiöse Menschen. Aber es streiten sich Leute auch über Nichtigkeiten wie zum Beispiel Kochrezepte oder das Dschungelcamp und das kann nicht mit rassistischem Hass erklärt werden.


Das ist ein Kreislauf.

Eine Studie (Gabielkov, Ramachandran, 2016) der Columbia University [10] hat ergeben, dass 59% der Twitter User die Nachrichten ungelesen weiter verteilen.

Es wäre wahrscheinlich wirksamer, gegen die Vorurteile mit Aufklärung zu Antworten, nicht mit einer PR offensive. Es wären Dokumentationen über Länder vorstellbar, Syrische Kochabende oder eine historische Reportage über den Irak, Mesopotamien, Keilschrift usw. um die fremden Kulturen kennen zu lernen und Vorurteile abzubauen. Und es gibt auch solche Dokumentationen im öffentlich rechtlichen Rundfunk.

Aber wer kann damit noch erreicht werden? Wie effektiv sind solche Projekte?
Müssen also inzwischen Publik Relation Agenturen dafür sorgen, dass zwar Impulse gesendet werden, aber dafür immer weniger oder keine Informationen mehr? Das Bilder auf Zigarettenschachtel gezeigt werden, ist die eine Seite. Ein Verbot, der Teergehalt auf die Packung zu Drucken, eine ganz andere Seite.
Wie erreichen wir die, die nicht erreicht werden wollen? Hier zeigt sich das Problem der Echokammern.

Fazit.

Der Begriff „Hate Speech“ ist falsch gewählt und wirkt als Diffusor. Dadurch entstehen nicht definierte Räume, die dann noch durch weitere Attribute (indirekt, versteckt, minder schwer, codiert) immer größere Sprachräume einnehmen können. In diesen Räumen kann dann auch eine „Zensur“ hineininterpretiert werden. Nicht völlig zu Unrecht. Denn durch die fehlende Definition kann dem entsprechend auch nichts ausgeschlossen werden. Diesen Umstand machen sich andere nun Nutzbar. Mit dem verwendeten Wording hat sich die Arbeitsgruppe letztlich angreifbar gemacht.


Die Initiative wäre insgesamt zu begrüßen. (Dazu mehr im dritten Teil).
Aber leider ist gut gemeint nicht immer auch gut gemacht.
Ein Fokus auf Gewalt im Allgemeinen wäre vermutlich besser gewesen. Anfragen nach Statistiken (zum Vorkommen von Häufigkeiten und dem Löschverhalten) blieben bisher auch unbeantwortet. Daher kann ich nicht sagen, ob von rechts die meisten Vorfälle kamen. Wenn dem so ist, ist es Zielführend, auch in diese Richtung zuerst zu handeln und dann die erprobten Methoden Bundesweit anzuwenden.

Wir sollten doch besser bei dem Wort Vorurteilskriminalität bleiben.


Anmerkung 1.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) antwortete mir auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (eine Kopie der Expertise aus der ersichtlich wird, wie die wissenschaftliche Definition von „Hate-Speech“ des BMJ ist), dass dem BMJV „keine amtlichen Informationen“ dazu vorliegen.
(Stand: 23.01.2017).

Eine weitere IFG Anfrage (13.08.2016) nach Statistiken die eine Größenordnung erkennen lassen könnten, konnte nicht beantwortet werden. [11] „Die erbetenen Informationen liegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nicht vor.“
Demnach hat das BMJV keine Informationen, ob es mehr linken, rechten oder religiösen „Hate Speech“ im Aufkommen gibt, oder wie viele davon zu Löschungen, Sperrungen oder Strafanzeigen geführt haben.


Anmerkung 2.

Eine Anfrage an die Antonio Amadeu Stiftung vom August 2016 nach deren Quellen für ihre Handlungsempfehlungen und deren Wirksamkeit blieb bis heute unbeantwortet.


Anmerkung 3.

Darum folgt die hier beschriebene Definition dem genannten Gutachten des BMJ (Rössner, Bannenberg, Coester, 2003) und den sehr Lesenswerten Artikeln von den Autoren Dr. Marwan Abou-Taam, Dorothee Dienstbühl (www.kriminalpolizei.de) und Mark Coester (TF Krimlex.de).
Vielen Dank für die Erlaubnis, Auszüge aus den Texten hier wiedergeben zu können.


Aus den genannten Gründen liegen mir keine aktuellen (…) Untersuchungen vor, aus denen ersichtlich werden kann, auf welche Analysen sich die aktuelle Kampagne bezieht.


Quellennachweise:

 

[1] (Rössner, Bannenberg, Coester, 2003)

Dieter Rössner, Britta Bannenberg, Marc Coester
Dezember 2003
Endbericht der Arbeitsgruppe:
Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige
(insbesondere: junge Menschen)
Deutsches Forum für Kriminalprävention 2003
Auftraggeber des Projektes: Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Hasskriminalität – Vorurteilskriminalität. Projekt Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige – insbesondere: junge Menschen – Band 1. Endbericht der Arbeitsgruppe mit einem Geleitwort von bundesjustizminsterin Brigitte Zypries. Berlin 2006.

http://www.kriminalpraevention.de/files/DFK/dfk-publikationen/2003_endbericht_arbeitsgruppe.pdf

Kurzfassung
Web
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Projekt_zur_Hasskriminalitaet_Kurzinfo.html
PDF (2 Seiten)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Projekt_zur_Hasskriminalitaet_Kurzinfo.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Langfassung
Web
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Hasskriminalitaet_Einfuehrung_und_Empfehlungen_Langfassung.html
PDF (35 Seiten)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Hasskriminalitaet_Einfuehrung_und_Empfehlungen_Langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Komplett
Web
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Hasskriminalitaet_Endbericht_Arbeitsgruppe.html
PDF (211 Seiten)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Hasskriminalitaet_Endbericht_Arbeitsgruppe.pdf?__blob=publicationFile&v=3

[2] Marc Coester
Vorurteilskriminalität/Vorurteilsverbrechen

http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=31
(Abgerufen am: 21.06.2017)


[3] wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t

(Abgerufen am: 21.06.2017)


[4] Der Begriff ist nicht definiert.

Antwort des BMJV vom 18.August 2016 auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG vom 28.07.2016.

Frage 4:
„Eine Kopie der Expertise(n) aus der ersichtlich wird wie die wissenschaftliche Definition von Hate Speech des BMJV ist.“

Antwort:
„Zu den Anforderungen (Nr. 4) liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor.“

Eine Kopie der Dokumente kann unter info@skynetblog.de angefragt werden.


[5] Meibauer et al., 2013

Jörg Meibauer (Hg.)
Hassrede/Hate Speech
Interdisziplinäre Beiträge zu einer aktuellen Diskussion
Gießener Elektronische Bibliothek 2013Linguistische Untersuchungen 6
Herausgegeben von Iris Bons, Gerd Fritz und Thomas Gloning
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2013/9251/pdf/HassredeMeibauer_2013.pdf
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter
http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Diese Veröffentlichung ist im Internet unter folgender Creative-Commons-Lizenz publiziert:
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de
ISBN 978-3-9814298-7-9

[6] Amadeu Antonio Stiftung

Anatol Stefanowitsch – Was ist überhaupt Hate Speech?
Professor für Sprachwissenschaft an der Freien Universität Berlin

http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hatespeech/was-ist-ueberhaupt-hate-speech/
(Abgerufen am: 21.06.2017)


[7] Hasskriminalität – Eine Herausforderung an die moderne Gesellschaft

Dr. Marwan Abou-Taam (Mainz) und Dorothee Dienstbühl (Dipl. Sozialwirtin)

Die Kriminalpolizei –  Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei
Ausgabe: September 2012

http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2012/september/detailansicht-september/artikel/hasskriminalitaet.html


[8] Technikerkrankenkasse

https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/516416/Datei/1599/Gesundheitsreport-2013.pdf


[9] Technikerkrankenkasse

https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/921466/Datei/3654/TK-Stressstudie_2016_PDF_barrierefrei.pdf


[10] Twitter

Social Clicks: What and Who Gets Read on Twitter?
April 2016

Maksym Gabielkov
INRIA-MSR Joint Centre,
Columbia University
Arthi Ramachandran
Columbia University
Augustin Chaintreau
Columbia University
Arnaud Legout
INRIA-MSR Joint Centre

http://datascience.columbia.edu/new-study-highlights-power-crowd-transmit-news-twitter


[11] Informationsfreiheitsgesetz IFG – Statistiken zu Hate Speech (BMJV)

IFG Anfrage an das BMJV vom 13.08.2016 zu Statistiken über Hate Speech.

Auszug:
Wie viele Fälle von Hate Speech insgesamt  der Task Force (Arbeitsgruppe) gemeldet wurden, wie viele davon abschließend bearbeitet wurden (und davon an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden)?
Wie viele gemeldete Fälle waren „rechter“, bzw, „linker“ oder „religiöser“ Hate Speech?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Sperrung von Account?

Aus der Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 25.08.2016:

„Die erbetenen Informationen liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vor.

Eine Kopie der Dokumente kann unter info@skynetblog.de angefragt werden.


Vielen Dank für Ihr Interesse.

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