Im ersten Teil über das Thema “Nudging” wurden die Grundlagen der Methode beschrieben. Zusammengefasst: Beim Nudging geht es darum, das Verhalten einer Person zu beeinflussen ohne eine Belohnung oder eine Sanktion mit dem Verhalten zu verbinden. Der zweite Teil zeigte Beispiele für den Einsatz von Nudging und stellte die Agenda der Bundesregierung für “wirksames Regieren” vor. Im dritten Teil wurde erklärt, wann Nudging zu Manipulation wird.
In diesem Teil wird die Frage nach der Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle dieser Methoden durch die Zivilgesellschaft gestellt und an zwei Beispielen erklärt, dass diese Kontrolle politisch nicht gewollt ist. Ich habe zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Bundesregierung zum Thema Nudging gestellt und keine Antworten bekommen.
Es könnte beim Bürger der Eindruck entstehen, dass diese Bundesregierung lieber mit psychologischen “Tricks” regiert, als durch fachliches Wissen, mit guten Argumenten und Inhalten zu überzeugen.
Und diesem Gedanken habe ich leider nichts entgegenzusetzen.
Nudging Teil 1 Was ist Nudging?
Nudging Teil 2 Verhaltensökonomisch “richtiges” Handeln im Sinne der Regierung.
Nudging Teil 3 Was ist Manipulation?
Nudging Teil 4 Kein öffentliches Interesse?
Protokoll der Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Am 28.06.2016 habe ich einen Antrag [1] auf Informationen zum Thema Nudging [2] an das Bundeskanzleramt gestellt. Der Impuls für diese Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kam durch verschiedene Medienberichte aus dem Jahr 2014, in denen Berichtet wurde, dass das Bundeskanzleramt eine Arbeitsgruppe “wirksames Regieren“ aufbauen will und dafür Personal sucht.
Kanzlerin sucht Verhaltensforscher
Psychologen, Anthropologen und Verhaltensökonomen sollen her und Angela Merkel helfen: Die Regierung will wirksamer regieren und den Bürgern einen Schubs in die „richtige“ Richtung geben.
Quelle: www.faz.net | 26.08.2014 | Philip Plickert | Hanno Beck [3]
Die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.06.2016
Eine Kopie aller Akten (Inkl. Gutachten, Umfragen, Expertisen), aus denen Ersichtlich wird, wie und in welchem Umfang die als “Nudging” bekannte Strategie vom Bundeskanzleramt angewendet wird und werden soll.
Eine Kopie der Expertise(n) aus der ersichtlich wird, wie die wissenschaftliche Definition von “Nudging” des Bundeskanzleramtes ist.
Eine Kopie der Unterlagen aus denen die juristische Einschätzung des Einsatzes von “Nudging” ersichtlich wird, sowie Kopien der Akten, die deutlich machen, auf welchen Daten diese Einschätzungen beruhen.
Eine Kopie aller Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe Ausgaben für das “Nudging” (Inkl. Forschung) vorgesehen sind und an wen die Aufträge vergeben werden oder wurden.
Die Antwort des Bundeskanzleramtes
Am 09. September 2016 kam die Antwort, dass ich mit Gebühren von 30,00 bis 500,00 Euro (Höchstbetrag) rechnen müsste. “Ein konkreter Kostenvoranschlag kann jedoch nicht erstellt werden.”
Dies würde einem Arbeitsaufwand von ca. einer Arbeitsstunde (45 Euro) bis zu zwölf (…) Arbeitsstunden entsprechen.
Also habe ich am 15.09.2016 nochmal Nachgefragt.
Antwort Bundeskanzleramt:
“… es handelt sich bei den Dokumenten vorrangig um Vermerke an die Hausleitung bezüglich der Regierungsstrategie “wirksam regieren” und Vorbereitungen auf Ressort treffen, sowie Präsentationen zu Nudging. Der angefallene Arbeitsaufwand beläuft sich derzeit auf ca. 4 Arbeitsstunden (je 45 Euro). Diese Angabe ist jedoch nicht verbindlich.”
Vermerke und Präsentationen?
Vier Stunden um Vermerke und Präsentationen raus zu suchen? Ein Ablagesystem aus Lochkarten? Eigentlich wollte ich “eine Kopie der Unterlagen aus denen die juristische Einschätzung des Einsatzes von “Nudging” ersichtlich wird, sowie Kopien der Akten, die deutlich machen, auf welchen Daten diese Einschätzungen beruhen”.
Kann es sein, dass es diese Expertisen nicht gibt? Welche Expertisen lagen beispielsweise für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor?
Die Frage nach einem Gutachten mit einer “PowerPoint-Präsentation“ zu beantworten, ist für sich genommen schon sehr drollig, erklären Sie das einmal Ihrem Dozenten. Und dann für das Suchen einer (oder mehrerer) Dateien (wurde nicht genau benannt) einen vollen Arbeitstag zu berechnen, ist schon unverschämt bemerkenswert.
Der Datenschutzbeauftragte
Am 12. Dezember 2016 habe ich mich an den Datenschutzbeauftragten gewendet und um eine Vermittlung gebeten.
Ich bin der Meinung, die Anfrage (vom 28.06.2016) wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil:
1. Der Informationsgehalt bisher überhaupt nicht ersichtlich ist. (Frage: Würden Sie mir bitte Mitteilen, um welche Dokumente es sich hierbei handelt? Antwort: Vermerke an die Hausleitung […], sowie Präsentationen zu Nudging.)
2. Der Gegenwert zu den veranschlagten Kosten nicht transparent ist, da die mir angebotenen “Dokumente” (also Vermerke und Präsentationen!?), bzw. deren Informationsgehalt und Umfang nicht definiert wurden.
3. Der Themenkomplex Nudging ein großes, öffentliches Interesse hervorruft und daher Kosten nicht erhoben werden sollten. Siehe zB:
4. Es nicht einmal ersichtlich ist, ob Antworten zu den vier angefragten Themenkomplexen (1. Strategie des Bundeskanzleramts 2. wissenschaftliche Definition 3. juristische Einschätzung 4. Finanzierung) überhaupt vorliegen.
Antwort Dateschutzbeauftragter (Berlin):
“Inwiefern ein von Ihrer Seite aus angeführtes öffentliches Interesse besteht, kann von meiner Seite aus nicht beurteilt werden, da dies im Ermessen der auskunftsverpflichteten Behörde liegt. In einem solchen Fall kann die Gebühr nach § 2 IFGGebV um bis zu 50 % reduziert werden. Einen Ermessensfehler kann ich zur Zeit nicht erkennen.”
Herrschaftswissen
Die Anfrage musste ich aufgrund der Gebühren also wieder zurückziehen, immerhin 180,00 Euro. (Unverbindliche Preisempfehlung).
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist theoretisch eine sehr gute Idee, es ist aber schlechter als sein Ruf. Die Bürger können Informationen aus Akten bei verschiedenen Behörden und Ministerien erfragen. Dadurch soll eine Transparenz bei Entscheidungen hergestellt werden. Zwischen der Frage und der Antwort steht allerdings die Gebührenverordnung des Informationsfreiheitsgesetzes und das Ermessen der zur Auskunft verpflichteten Behörde.
Dabei geht es nicht nur um die besonders absurden Fälle. Wenn zum Beispiel ein Ministerium (zu Unrecht) 15.000 Euro für Auskünfte verlangt. [4] [5] Hier entsteht eine neue Form des Herrschaftswissens. Nur die Personen, die es sich leisten können, bekommen die gewünschten Informationen. Das Prinzip der Transparenz wird auf den Kopf gestellt und eine Kontrolle der Bürger dadurch unmöglich gemacht.
Wie wird eine Kontrolle des Regierungshandelns durch die Bürger ermöglicht?
Im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) § 10 Gebühren und Auslagen heißt es:
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte.
(2) Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann.[6]
Quelle: gesetze-im-internet.de
Kein Interesse der Öffentlichkeit?
Die Frage nach einem Gutachten zur juristischen Bewertung von Nudging ist also keine einfache Auskunft.
Und nein, es ist kein schlechter Scherz. Die betreffende Behörde entscheidet selbst, ob ein Interesse der Öffentlichkeit vorliegt. Den Berliner Datenschützern kann kein Vorwurf gemacht werden, sie halten sich an die Gesetze. Hier wird das Problem sichtbar. Die Gesetze (IFG) sind nicht zugunsten der Bürger ausgerichtet, sondern zugunsten der Behörden und Ministerien. Was in diesem Fall passiert, ist eine Abschreckung durch Kosten.
Der Informationszugang (nach § 1) kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn der Zugang zur Auskunft nach dem ermessen der Behörden und gleichzeitig in ihren Interesse geregelt werden kann und wird.
Das erinnert daran, dass das Wirtschaftsministerium für die Exporte von Kriegswaffen zuständig ist, die KfW Bank aber Anteile an Rüstungsfirmen besitzt. So sind Kontrolleur und Profiteur in denselben Instanzen organisiert. [7] Solche Systeme können nicht funktionieren.
Auch wenn ich in dieser Angelegenheit nicht weiter gekommen bin, war die aufgewendete Arbeit nicht vergebens. Denn es zeigt sich immer wieder, das die Aufrufe zu mehr Bürgerbeteiligung an unserer Demokratie nicht ernst gemeint sind.
So sind zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgenommen. [8] [9] Ein Skandal (bei 8,5 Milliarden Euro jährlich) aber die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten berichten nicht ein Wort darüber. Seltsamerweise.
So bin nicht nur ich mit meinen Anfragen bei den Sendern gescheitert, aber über diese Erfahrungen zu schreiben wäre ein anderer Artikel.
Zweite IFG Anfrage 17.05.2017
Bundespressekonferenz vom 25.08.2014
Frage: Die „Bild“-Zeitung stellt heute etwas besorgt und pointiert die Frage, ob Deutschland künftig im Guru-Stil regiert wird. Es geht da um eine Stellenausschreibung (im Bundeskanzleramt). Können Sie ein bisschen die Hintergründe beleuchten? In dieser Stellenausschreibung steht ja schon einiges drin, aber vielleicht können Sie mal pointiert auf den Punkt bringen, warum man Psychologen, Anthropologen und Verhaltensökonomen einstellt. Denkt man da an Herrn Putin, oder wen sollen die einschätzen?
SRS Streiter: Ich kann Sie beruhigen: Es werden keine Sofas im Kanzleramt aufgestellt, sondern das ist eine etwas undeutliche Beschreibung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, nämlich die Wirksamkeit des Regierungshandels gezielt zu erhöhen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das soll über die Strategie „Wirksam regieren“ geschehen. Kern ist die stärkere Berücksichtigung von verhaltensökonomischen Erkenntnissen bei der Konzeption von Vorhaben. Dazu wird zunächst im Stab Politische Planung des Bundeskanzleramts eine Projektgruppe eingerichtet werden, die sozusagen als Dienstleister zusammen mit den Ressorts in Pilotprojekten diesen neuen Ansatz testet.
Es gibt ähnliche Ansätze zum Beispiel bei der dänischen Regierung, die ein „Mind Lab“ eingerichtet hat, und in Großbritannien gibt es ein „Behavioural Insights Team“. Das können Sie alles im Koalitionsvertrag nachlesen. Die Seite habe ich jetzt vergessen; 158, glaube ich. Es gibt da mehrere Strategien; dies ist eine davon. Die Strategie heißt „Wirksam regieren“, und es sollen sozusagen neue Techniken ausprobiert werden. Dafür werden drei Stellen geschaffen.
Zusatzfrage: Können Sie ganz kurz umschreiben, was man unter „verhaltensökonomischen Erkenntnissen“ zu verstehen hat?
SRS Streiter: Ja. Da muss ich jetzt aber einmal tief einsteigen. Es geht einfach um die Beobachtung des menschlichen Verhaltens über Aktion und Reaktion, über die Wirkung von Anreizen, Belohnungen und Sanktionen. Es haben sich viele Forscher damit befasst, dass viele Menschen so handeln, dass es ihren eigenen Interessen widerspricht. Es ist, wie gesagt, eine verhaltensökonomische Geschichte. Ich habe hier ganz viel Material dazu, aber ich glaube, das würde die anderen Kollegen entweder langweilen oder überfordern. [10]
Quelle: www.bundesregierung.de
Ganz viel Material hat Herr Streiter zu diesem Thema. Da kommt doch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genau richtig, um mich und andere Bürger an diesem Material partizipieren zu lassen. Oder etwa nicht?
Was Herr Streiter über die Intelligenz der (überforderten) Journalisten in der Bundespressekonferenz denkt, bleibt an dieser Stelle einmal unkommentiert.
Antrag vom 17.05.2017 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff: Arbeitsgruppe “wirksam regieren”
Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.08.2014 sagte der stellvertretende Regierungssprecher Herr Streiter während der Bundespressekonferenz folgenden Satz zum Thema “wirksam regieren”: “Ich habe hier ganz viel Material dazu, aber ich glaube, das würde die anderen Kollegen entweder langweilen oder überfordern.” Nachzulesen hier: https://www.bundesregierung.de/Conten… Da ich mich persönlich von diesem Thema nicht gelangweilt oder überfordert fühle, bitte ich Sie hiermit, mir eine Kopie der genannten Unterlagen (ganz viel Material) zuzusenden. Vielen Dank. [11]
Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 18.05.2017
Sehr geehrter Antragsteller,
auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Die in der Pressekonferenz angesprochenen Überlegungen zum Thema “Wirksam regieren” stehen in engem inhaltlichen Bezug zum Bürgerdialos “Gut leben in Deutschland”. Hierzu hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung folgende Informationen veröffentlicht:
allgemeine Seite: https://buergerdialog.gut-leben-in-de…
Bericht zum Bürgerdialog: https://www.gut-leben-in-deutschland….
Inhaltlich wurde der Bürgerdialog ebenso wie der geschilderte Prozess “Wirksam regieren” im Bundeskanzleramt betreut. Dieses ist demnach die “verfügungsberechtigte” Behörde im Sinne von § 7 Absatz 1 S. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes. Falls sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber dorthin.
Nachfrage vom 19.05.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Frage vom 17.05.2017. Ich habe hierzu noch eine Verständnisfrage. Gefragt habe ich nach den Unterlagen von Herrn Streiter, die dieser zur Vorbereitung der BPK erhalten hat. Übersendet haben Sie mir zwei Internetadressen zu PR Kampagnen der Bundesregierung. Sind die Unterlagen der Pressesprecher vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen?
Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 24.05.2017
Sehr geehrter Antragsteller,
auf Ihre u.a. Frage eine klare Antwort: Nein.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es sich bei den zitierten Materialien um solche des Bundeskanzleramtes handelt und dieses deshalb der richtige Adressat einer IFG-Anfrage ist.
Mit freundlichen Grüßen
Transparenz sieht anders aus.
DIe Unterlagen sind nicht vom IFG ausgenommen.
Die Unterlagen liegen dem Bundespresseamt in einer einzelnen Akte (nach Aussagen von Herrn Streiter selbst) vor.
Es handelt sich demnach um die Erteilung einfacher Auskünfte. Dennoch kann ich die Informationsauskunft nicht wirksam in Anspruch nehmen. Es sei denn ich bezahle die 180,00 Euro für Vermerke und eine PowerPoint-Präsentation an das Bundeskanzleramt, nach denen ich nie gefragt habe.
Ich möchte an dieser Stelle auf den vorangegangenen Teil dieser Serie hinweisen. Ich habe geschrieben:
Transparenz ist nicht das Ziel, sondern nur der Indikator zur Beurteilung einer möglichen Manipulation.
Wie soll eine Manipulation vom Bürger beurteilt werden, wenn die Informationen zur Beurteilung nicht (oder nur gegen Bezahlung) erlangt werden können und nicht ein mal die Anwendung der Gesetze zur Informationsfreiheit transparent ist?
Was wäre, wenn wir geschubst werden, damit wir Nudging (oder die Gebührenverordnung, oder die CDU) toll finden?
Inzwischen hat ein Bürger eine IFG-Anfrage gestellt, um vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zu erfahren, wann die Gebührenverordnung zur Anwendung kommt oder eben nicht. Vielen Dank dafür.
Und ich bin auch darauf aufmerksam gemacht worden, warum meine Anfrage wahrscheinlich zu Unrecht abgelehnt wurde. Vielen Dank auch dafür.
[Update] Anmerkungen eines Bürgers:
War bei den Dokumenten beim BPA zum Zeitpunkt 25.08.2014 vermerkt, dass keine Verfügungsberechtigung vorliegt?
BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2016 – 7 C 18/14
Falls Ja, § 7 Abs. 1 IFG entbindet die nach § 1 IFG angefragte Behörde nicht davon, eine Verfügungsberechtigung einzuholen. Impliziert “Dokumente zur Vorbereitung der BPK erhalten” nicht eine Verfügungsberechtigung?
Die Gebüren verstehe ich inzwischen als ein Steuerungsinstrument für Informationen.
Herrschaftswissen.
Hier noch der Hinweis auf eine Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf eine IFG-Anfrage zum Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke vom 19. Mai 2017.
Beispielsweise Nudging, Framing und Priming sind psychologische Methoden. Daraus ergibt sich die interessante Frage, ob Parteien nach Terroranschlägen zum Beispiel “Wahlwerbung” machen dürfen, in dem sie “schärfere Gesetze” fordern.
Kein öffentliches Interesse an Manipulationen durch psychologische Methoden?
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Quellennachweise:
[1]
Antrag auf Zugang zu Informationen des Bundes vom 28.06.2016 (Bundeskanzleramt)
(Den Antrag veröffentliche ich hier aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Eine Kopie des Antrages sowie der Antworten können unter info@skynetblog.de angefragt werden)
[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Nudge
[3]
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/kanzlerin-angela-merkel-sucht-verhaltensforscher-13118345.html
[4]
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/pressefreiheit-bundesinnenministerium-fordert-von-journalisten-zu-unrecht-15-000-euro-24951814
[5]
https://www.datenschutz.de/wp-content/uploads/kalins-pdf/singles/informationsfreiheit-15-000-euro-fuer-behoerdenauskunft-ist-rechtswidrig.pdf
[6]
http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/
[7]
[8]
http://investigativ.org/kapitel-4/informationsfreiheit-gegenueber-oeffentl-rechtl-rundfunksanstalten-der-fall-wdr/
[9]
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1059-Der-oeffentlich-rechtliche-Rundfunk-darf-keine-transparenzfreie-Zone-bleiben!-AEnderung-des-NDR-Staatsvertrags-erforderlich-Informationsfreiheit-auch-im-NDR-verankern.html
[10]
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/08/2014-08-25-regpk.html
[11]
Antrag auf Zugang zu Informationen des Bundes vom 17.05.2017
(Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)
(Den Antrag veröffentliche ich hier aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Eine Kopie des Antrages sowie der Antworten können unter info@skynetblog.de angefragt werden)
Weitere Informationsquellen:
https://buergerdialog.gut-leben-in-de…
https://www.gut-leben-in-deutschland….