Demokratie leben oder Geldwäsche und Vorteilsannahme?

Nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 ist für einen Moment die Bedrohung durch das linksradikale Milieu in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Allerdings nur für einen sehr kurzen Moment. Denn nichts hat mit nichts zu tun und der Rest ist sowieso nur Zufall. So war auch nur Zufall, dass Demonstranten Steine, Feuerwerkskörper, Knüppel und Skimasken in ihren Rucksäcken dabei hatten. Zum Glück möchte man sagen, denn so konnten sie sich gegen die brutalen Übergriffe der Polizei verteidigen. Denn die Schuld an der Eskalation und den Ausschreitungen in Hamburg (mit den Schäden in Millionenhöhe), hatte nur die böse, böse Polizei. Selbstverständlich. Und so ein Ikea Schaufenster kann ja auch sehr bedrohlich wirken …

Der Linksextremismus ist ein aufgebauschtes Problem, wie Lina Engels zu sagen pflegte, oder war es die SPD-Politikerin Manuela Schwesig? Wie dem auch sei…
Mit diesem Beitrag möchte ich den Leser an einem Transparenzversprechen der Bundesregierung teilhaben lassen.

Ich habe seit Bestehen dieses Blogs etwa 30 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aber auch andere Anfragen gestellt. Die Antwort auf diese IFG-Anfrage zeigt, dass das Informationsfreiheitsgesetz das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht. Nicht nur, dass die Anfrage per Bescheid abgelehnt wurde, die Begründung ist meiner Meinung nach ein weiteres Anzeichen dafür, wohin die Karawane ziehen wird.

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Das bedingungslose Grundeinkommen und die Forschung

Dieser Beitrag enthält eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. November 2017 und die Antwort des Ministeriums vom 28. Februar 2018.
Themen:

  • Das Erwerbstätigenkonto
  • Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens

“In der Amtszeit von Ministerin Nahles wurden vom BMAS keine wissenschaftlichen Studien zum Thema in Auftrag gegeben.”

“Es gibt keine über die Auswertung der wissenschaftlichen Fachdiskussion hinausgehende eigene Forschung des BMAS zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in den Jahren seit 2006.”

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[update] Der Glaube der Arbeitsministerin Nahles

Ich habe bereits in dem Beitrag [Studie] Die Veränderungen des Arbeitsmarktes auf die Prognosen zu der Entwicklung des Arbeitsmarktes in Deutschland hingewiesen.
Das war am 25. Januar 2017.

Dieser Beitrag ist ein Update. Zum einen hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) im Februar 2018 einen Artikel über dieses Thema veröffentlicht und zum anderen habe ich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu diesem Thema an das Arbeitsministerium gesendet.

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Nudging (4) Kein öffentliches Interesse?

Im ersten Teil über das Thema “Nudging” wurden die Grundlagen der Methode beschrieben. Zusammengefasst: Beim Nudging geht es darum, das Verhalten einer Person zu beeinflussen ohne eine Belohnung oder eine Sanktion mit dem Verhalten zu verbinden. Der zweite Teil zeigte Beispiele für den Einsatz von Nudging und stellte die Agenda der Bundesregierung für “wirksames Regieren” vor. Im dritten Teil wurde erklärt, wann Nudging zu Manipulation wird.

In diesem Teil wird die Frage nach der Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle dieser Methoden durch die Zivilgesellschaft gestellt und an zwei Beispielen erklärt, dass diese Kontrolle politisch nicht gewollt ist. Ich habe zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Bundesregierung zum Thema Nudging gestellt und keine Antworten bekommen.

Es könnte beim Bürger der Eindruck entstehen, dass diese Bundesregierung lieber mit psychologischen “Tricks” regiert, als durch fachliches Wissen, mit guten Argumenten und Inhalten zu überzeugen.
Und diesem Gedanken habe ich leider nichts entgegenzusetzen.


Nudging Teil 1 Was ist Nudging?
Nudging Teil 2 Verhaltensökonomisch “richtiges” Handeln im Sinne der Regierung.
Nudging Teil 3 Was ist Manipulation?
Nudging Teil 4 Kein öffentliches Interesse?

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[IFG] Antwort des BMJV zum Einsatz von psychologischen Methoden

Ist es erlaubt, Methoden wie Nudging oder Framing einzusetzen, um damit zum Beispiel Spenden oder neue Kunden einzuwerben? Machen sich Organisationen vielleicht Strafbar, wenn sie den Tod von Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer ertrunken sind, für ihre Werbekampagnen einsetzen? Und wenn Parteien nach einem Terroranschlag “härtere Gesetze” fordern? Dieser Beitrag gibt eine Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf eine Informationsfreiheits Anfrage nach dem Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke wieder. Stichwort: Einzelfallabwägung.

 

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Vorurteilskriminalität (1) Was ist Hate Speech?

Vorurteilskriminalität (1) Was ist Hate Speech?

Eine Definition von “Hate Speech” könnte helfen, die aktuelle Debatte zu Versachlichen, in der sich derzeit zu viele Schlagworte wiederfinden.
Der Begriff ist aber falsch gewählt.
Ein Vorwurf, der den Verantwortlichen Akteuren für die aktuelle Kampagne gegen Hate Speech in sozialen Netzwerken durchaus gemacht werden kann. Durch die Verwendung wird bewirkt, dass sich ein ungenauer Begriff immer weiter etabliert.

Diese Beitragsserie geht zuerst auf den Begriff der Vorurteilskriminalität ein und vergleicht diesen mit dem Begriff “Hate Speech”. Im Ergebnis zeigen die Differenzen, um was es sich bei dem Wording “Hate Speech” handelt. (Teil 1).


Vorurteilskriminalität (1) Was ist Hate Speech?
Vorurteilskriminalität (2) Das Problem der fehlenden Definition
Vorurteilskriminalität (3) Die Kampagne
Vorurteilskriminalität (4) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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[IFG] Gefährdung durch Uranmunition (2)

Dieser Beitrag ist der zweite Teil der Anfrage vom 16.06.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit den Ergänzungen und Antworten zu meiner Nachfrage an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vom 28.08.2016.
Den ersten Beitrag finden Sie hier.

Gefährdung (der Öffentlichkeit und von Soldaten) durch Uranmunition.

Die Antwort kam am 04.10.2016 und auch diese Anfrage wurde ohne Ausschlussgründe und “kostenlos” beantwortet. Diesmal kam die Antwort als PDF und als DOCX, was die Datenverarbeitung dankenswerterweise sehr vereinfacht hat.
Im Folgenden die Fragen und Antworten der Nachfrage vom 28.08.2016,
ohne Anmerkungen und Kommentare.

Die kompletten Unterlagen können unter info@skynetblog.de angefragt werden.

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[IFG] Gefährdung durch Uranmunition (1)

Am 16.06.2016 habe ich eine Anfrage zum Thema Gefährdung (der Öffentlichkeit und von Soldaten) durch Uranmunition an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gestellt. Die Anfrage erfolgte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und wurde ohne Ausschlussgründe und “kostenlos” beantwortet.

Die Antwort kam dann am 18.08.2016 in Form eines PDF Dokuments, dass nicht als Text, sondern nur als Bild lesbar war. Das macht das Verarbeiten solcher Dokumente (unnötig) unmöglich. So musste der gesamte Text nochmals abgeschrieben werden.

Eine Nachfrage zum Verständnis einiger Aussagen ist in Arbeit.
Die kompletten Unterlagen können unter info@skynetblog.de angefragt werden.


Im Folgenden die Fragen und Antworten der Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2016, ohne Anmerkungen und Kommentare.
Gefährdung durch Uran-Munition.


Die Fragen im Überblick:

1. In welchem Jahr hat die Bundeswehr zuletzt Uran-Munition (im Einsatz oder zu Übungszwecken) verwendet?

2. Gibt es eine Gefährdung deutscher Soldaten bei gemeinsamen Einsätzen mit NATO Verbündeten, wenn diese befreundeten Truppen Uran-Munition bei gemeinsamen Einsätzen verwenden?

3. Durch welche konkreten oder vorsorglichen Maßnahmen wird eine Gefährdung bei diesen gemeinsamen Einsätzen ausgeschlossen?

4. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition bei gemeinsamen Einsätzen zum Einsatz kommt und wenn ja, bei welchen Einsätzen?

5. Gibt es eine Gefährdung deutscher Soldaten bei gemeinsamen Übungen mit NATO Verbündeten, wenn diese befreundeten Truppen Uran-Munition bei gemeinsamen Übungen verwenden?

6. Durch welche konkreten oder vorsorglichen Maßnahmen wird eine Gefährdung bei diesen gemeinsamen Übungen ausgeschlossen?

7. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition bei gemeinsamen Übungen zum Einsatz kommt und wenn ja, bei welchen Übungen?

8. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition von NATO Partnern bei Übungen in Deutschland verwendet wird?

9. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition von NATO Partnern durch Deutschland transportiert wird?

10. Was unternimmt das BMV um Erkenntnisse zu bekommen, ob Uran-Munition von NATO Partnern durch Deutschland transportiert wird?

11. Wann und von wem wurde zuletzt Uran-Munition durch Deutschland transportiert?

12. Ist dem BMV bekannt, wo in Deutschland Uran-Munition von NATO Partnern zurzeit gelagert wird?

13. Gab es in den letzten zehn Jahren nach Erkenntnissen des BMV Unfälle mit Uran-Munition (z. B. Verkehr) innerhalb Deutschlands?

14. Gibt es nach Erkenntnissen des BMV eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch zurückliegende Transporte, Lagerung oder Verwendung von Uran-Munition durch NATO Partner?

15. Wie ist die jetzige Haltung des BMV zum Thema Ächtung von Uran-Munition?

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