[Zitat] Prof. Dr. Ulrich Teusch – Die »Fehler« der ARD

“Es ist zwar löblich, wenn sich zum Beispiel die ARD bei ihrem Publikum für Fehler in der Berichterstattung entschuldigt; noch löblicher wäre es allerdings, wenn sie erklären würde, warum ihr die »Fehler« regelmäßig zugunsten der einen und nie zugunsten der anderen Seite unterlaufen.”

Ulrich Teusch

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Nudging (4) Kein öffentliches Interesse?

Im ersten Teil über das Thema “Nudging” wurden die Grundlagen der Methode beschrieben. Zusammengefasst: Beim Nudging geht es darum, das Verhalten einer Person zu beeinflussen ohne eine Belohnung oder eine Sanktion mit dem Verhalten zu verbinden. Der zweite Teil zeigte Beispiele für den Einsatz von Nudging und stellte die Agenda der Bundesregierung für “wirksames Regieren” vor. Im dritten Teil wurde erklärt, wann Nudging zu Manipulation wird.

In diesem Teil wird die Frage nach der Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle dieser Methoden durch die Zivilgesellschaft gestellt und an zwei Beispielen erklärt, dass diese Kontrolle politisch nicht gewollt ist. Ich habe zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Bundesregierung zum Thema Nudging gestellt und keine Antworten bekommen.

Es könnte beim Bürger der Eindruck entstehen, dass diese Bundesregierung lieber mit psychologischen “Tricks” regiert, als durch fachliches Wissen, mit guten Argumenten und Inhalten zu überzeugen.
Und diesem Gedanken habe ich leider nichts entgegenzusetzen.


Nudging Teil 1 Was ist Nudging?
Nudging Teil 2 Verhaltensökonomisch “richtiges” Handeln im Sinne der Regierung.
Nudging Teil 3 Was ist Manipulation?
Nudging Teil 4 Kein öffentliches Interesse?

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[IFG] Antwort des BMJV zum Einsatz von psychologischen Methoden

Ist es erlaubt, Methoden wie Nudging oder Framing einzusetzen, um damit zum Beispiel Spenden oder neue Kunden einzuwerben? Machen sich Organisationen vielleicht Strafbar, wenn sie den Tod von Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer ertrunken sind, für ihre Werbekampagnen einsetzen? Und wenn Parteien nach einem Terroranschlag “härtere Gesetze” fordern? Dieser Beitrag gibt eine Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf eine Informationsfreiheits Anfrage nach dem Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke wieder. Stichwort: Einzelfallabwägung.

 

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