„Es ist gefährlich, recht zu haben, wenn die Regierung unrecht hat.“
Voltaire
“Ach, die G7. Was die tun, ist uninteressant. Von dem, was in Heiligendamm im Jahr 2007 beschlossen wurde, wurde nichts umgesetzt. Die G7, das sind nur die Befehlsempfänger und ihre Befehle bekommen sie von den Konzernen.”
Jean Ziegler
Das Interview führte Juliane Schreiber für Jung & Naiv am 10. November 2017 mit dem Medienwissenschaftler Dr. Uwe Krüger. Themen sind u.a. Was ist Mainstream?
Atlantik-Brücke e.V., Bilderberg-Konferenz und das Propaganda-Modell (von Noam Chomsky und Edward S. Herman).
Gibt es eine Transatlantische Filterblase in den Massenmedien? Und wie könnte sich ein Einfluss von Eliten-Netzwerken auf die Berichterstattung wissenschaftlich Nachweisen lassen?
Siehe auch:
[Vortrag] Dr. Uwe Krüger – “Mainstream” Innenkonform statt außenplural?
Uwe Krüger – Medien im Mainstream. Problem oder Notwendigkeit?
Jung & Naiv | Folge 338 | Dr. Uwe Krüger | 10.11.2017 | 1h03min07sek | Juliane Schreiber | youtube | www.jungundnaiv.de
“Seht euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“
Matthäus 7 (15-23)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Ausfertigungsdatum: 24.04.2015
Abschnitt 5
Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 19 Wahl, Verordnungsermächtigung
(1) In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten werden eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin gewählt. Satz 1 gilt auch für oberste Bundesbehörden mit in der Regel weniger als 100 Beschäftigten. Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin findet in getrennten Wahlgängen nach Maßgabe der allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze statt. Wiederwahlen sind zulässig. Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/BJNR064300015.html
“Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen.”
59% der Nutzer des sozialen Netzwerkes Twitter, lesen die Inhalte die sie mit anderen Nutzern teilen nicht. Damit werden nur noch die Schlagzeilen, also Frames verbreitet. Die Inhalte werden zu einer Nebensache, zu einem beliebigen Content. Es wird sichtbar, dass es diesen Nutzern wichtiger ist etwas zu teilen (Ich teile, also bin ich) und nicht mehr WAS sie mit anderen Teilen. Die Informationen, um die es bei Nachrichten gehen sollte, werden dabei nicht mehr wahrgenommen. Eine narzisstische Mediengesellschaft?