Ist es erlaubt, Methoden wie Nudging oder Framing einzusetzen, um damit zum Beispiel Spenden oder neue Kunden einzuwerben? Machen sich Organisationen vielleicht Strafbar, wenn sie den Tod von Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer ertrunken sind, für ihre Werbekampagnen einsetzen? Und wenn Parteien nach einem Terroranschlag “härtere Gesetze” fordern? Dieser Beitrag gibt eine Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf eine Informationsfreiheits Anfrage nach dem Einsatz von psychologischen Methoden für Kommerzielle oder sonstige Zwecke wieder. Stichwort: Einzelfallabwägung.